Paris – 03.09.2026: Der Nationale Verband der französischen Augenärzte fordert strengere Regeln für optische Fernbegutachtungen. Verbandspräsident Vincent Dedes kritisierte am Donnerstag Verfahren, bei denen Optiker Messwerte zur Brechkraft des Auges an einen Augenarzt übermitteln, der anschließend eine Verordnung für eine Brille oder Kontaktlinsen ausstellt. Nach Darstellung des Verbandes findet dabei mitunter keine unmittelbare medizinische Untersuchung statt.
Der Streit betrifft die Abgrenzung verschiedener digitaler Verfahren. Das Gesundheitsministerium definiert Teleexpertise als medizinische Einschätzung auf Grundlage sicher übermittelter Patientendaten. Der Patient muss darüber informiert werden und zuvor zustimmen. Eine telemedizinische Konsultation setzt dagegen eine ärztliche Begegnung per Fernverbindung voraus. Die Augenärzte wenden sich vor allem gegen kommerzielle Modelle, bei denen die ärztliche Prüfung auf Messdaten aus einem Optikgeschäft beschränkt bleibt.
Dedes verlangt keinen Verzicht auf digitale Zusammenarbeit, sondern verbindliche Vorgaben für Zuständigkeiten, Untersuchungsstandards und Patientensicherheit. Der Verband warnt, dass die bloße Bestimmung der Sehstärke Erkrankungen des Auges nicht zuverlässig ausschließen könne. Insbesondere bei Menschen, die bislang nicht fachärztlich untersucht wurden, könne eine auf diesem Weg ausgestellte Verordnung keine umfassendere Untersuchung ersetzen.
Die Kritik fällt in eine Phase, in der Frankreich die Aufgaben in der Sehhilfeversorgung neu verteilt. Ein Dekret zur Umsetzung des Gesetzes vom 19. Mai 2023 erlaubt Optikern unter bestimmten Voraussetzungen, eine Erstverordnung anzupassen, wenn sich die verordnete Ausstattung als ungeeignet erweist und der zuständige Arzt oder Orthoptist zustimmt. Der Verordner hat grundsätzlich zehn Arbeitstage Zeit für eine Antwort. Die Reform soll den Zugang zur Versorgung erleichtern und lange Wartezeiten in der Augenheilkunde verringern.
Befürworter digitaler Verfahren verweisen vor allem auf Regionen mit geringer augenärztlicher Dichte sowie auf weniger mobile Patienten. Optikerverbände argumentieren seit Längerem, ihre flächendeckenden Geschäfte und die vorhandene technische Ausstattung könnten Versorgungslücken mindern. Voraussetzung dafür wäre allerdings, dass Fernverfahren medizinisch, berufsrechtlich und technisch klar geregelt sind.
Die berufsrechtlichen Risiken sind bereits sichtbar. Im März 2026 berichteten Fachmedien über eine Disziplinarstrafe gegen einen Pariser Augenarzt, der einer Patientin in Toulouse ohne direkten Kontakt eine Brillenverordnung ausgestellt haben soll. Die sechsmonatige Berufsausübungssperre wurde demnach zur Hälfte zur Bewährung ausgesetzt.
Der Konflikt berührt damit zwei gesundheitspolitische Ziele, die miteinander vereinbart werden müssen: kürzere Wartezeiten und eine verlässliche Diagnostik. Der Verband fordert von den zuständigen Stellen eine klare Festlegung zulässiger Verfahren, medizinischer Mindeststandards und wirksamer Kontrollen.
Quellen
- Franceinfo
- Französisches Gesundheitsministerium
- Legifrance
- Nationaler Rat der französischen Ärztekammer
- Egora
- Französischer Senat
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).