Paris – 03.09.2026: Frankreichs Gesundheitsagentur Anses fordert einen besseren Schutz für Beschäftigte mit langen, verschobenen oder regelmäßigen Wochenendarbeitszeiten. In einer am 2. September veröffentlichten Bewertung warnt die Behörde vor gesundheitlichen und sozialen Folgen solcher Arbeitsformen. Je nach Definition seien im Laufe des Berufslebens zwischen 55 und 75 Prozent der Erwerbstätigen in Frankreich von mindestens einer dieser Arbeitszeitformen betroffen.
Als untypisch gelten in der Bewertung vor allem Arbeit am Wochenende, Arbeitstage von mehr als acht Stunden und Wochenarbeitszeiten von mehr als 40 Stunden. Hinzu kommen Einsätze in den frühen Morgenstunden zwischen 5 und 8 Uhr sowie am Abend zwischen 19 Uhr und Mitternacht. Betroffen sind Beschäftigte in zahlreichen Branchen, darunter das Gesundheitswesen, Verkehr, Handel, Industrie, Sicherheit und Dienstleistungen.
Die wissenschaftliche Auswertung unterscheidet zwischen belegten Zusammenhängen, begründeten Hinweisen und Bereichen mit unzureichender Datenlage. Bei langen Arbeitszeiten sieht die Behörde belastbare Hinweise auf schlechteren Schlaf, mehr Angstzustände und ein erhöhtes Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Als weitere mögliche Folgen nennt sie Beeinträchtigungen der psychischen Gesundheit, des Stoffwechsels und der Fortpflanzungsgesundheit sowie ein höheres Risiko für Arbeitsunfälle.
Verschobene Dienste und Wochenendarbeit können nach Einschätzung der Anses zudem den Schlafrhythmus stören und das Familien- und Sozialleben erschweren. Beschäftigte verfügen häufig über weniger planbare Freizeit und können gemeinsame Zeiten mit Angehörigen schwerer organisieren. Die Belastung kann zunehmen, wenn lange Schichten, frühe oder späte Einsätze und Wochenendarbeit zusammentreffen. Damit betrifft die Gestaltung von Dienstplänen neben dem Gesundheitsschutz auch die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben.
Die Behörde erkennt an, dass untypische Arbeitszeiten für öffentliche und wirtschaftliche Dienstleistungen vielfach unvermeidbar sind. Sie empfiehlt daher kein pauschales Verbot. Betriebe sollten solche Einsätze jedoch auf notwendige Fälle begrenzen und Arbeitsabläufe so organisieren, dass Schichtfolgen, Arbeitsdauer und Erholungszeiten die Belastung möglichst gering halten.
Zu den empfohlenen Maßnahmen gehören eine engere arbeitsmedizinische Begleitung, besondere Vorkehrungen für Schwangere und eine realistische Bewertung der Arbeitsbelastung bei der Dienstplanung. Beschäftigte und ihre Vertretungen sollten an der Ausgestaltung der Arbeitszeiten beteiligt werden. Bereits geltende Regeln für Nachtarbeit könnten nach Auffassung der Anses als Grundlage für weitergehende Schutzvorgaben dienen.
Mit ihrer Bewertung überträgt die Anses frühere Erkenntnisse zur Nachtarbeit auf andere verbreitete Arbeitszeitmodelle. Auch das französische Institut für Forschung und Sicherheit verweist auf mögliche Folgen für Gesundheit, Unfallrisiko und Sozialleben. Die Anses verlangt deshalb, untypische Arbeitszeiten in der betrieblichen Prävention systematischer zu berücksichtigen.
Quellen
- Franceinfo
- Anses
- Nationales Institut für Forschung und Sicherheit
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).