Limoges – 24.10.2026: Der Hauptverdächtige im Verfahren um den verheerenden Brand im Rathaus von Limoges will gegen seine förmliche Beschuldigung und die angeordnete Untersuchungshaft Rechtsmittel einlegen. Das teilte sein Anwalt nach Angaben von Franceinfo mit. Die Verteidigung kündigte zudem an, eine Verlegung der gerichtlichen Untersuchung an einen anderen Ort zu beantragen. Sie begründet dies mit mutmaßlichen Beeinträchtigungen der Unschuldsvermutung und einem ihrer Ansicht nach nicht hinreichend ruhigen Umfeld für das Verfahren.
Die Staatsanwaltschaft von Limoges teilte am Samstag mit, dass zwei nach dem Brand festgenommene Männer einem Ermittlungsrichter vorgeführt und anschließend in Untersuchungshaft genommen worden seien. Der Hauptverdächtige ist 34 Jahre alt, der zweite Beschuldigte 66. Die Haftentscheidungen entsprachen den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Über die Untersuchungshaft entschied der dafür zuständige Haftrichter.
Dem 34-Jährigen wird laut Staatsanwaltschaft und übereinstimmenden Medienberichten unter anderem versuchter Mord an Polizisten vorgeworfen. Hinzu kommt der Verdacht der Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung. Die Ermittler vermuten, dass er bei dem Angriff eine zentrale Rolle gespielt haben könnte. Ob und in welchem Umfang sich dieser Verdacht erhärten lässt, ist Gegenstand der laufenden Untersuchung. Eine rechtskräftige Feststellung der Schuld liegt nicht vor.
Das historische Rathaus war am 17. Oktober am Rande einer Demonstration in Limoges angegriffen und durch das anschließende Feuer schwer beschädigt worden. Nach bisherigen Erkenntnissen soll der Brand im Erdgeschoss gelegt worden sein und sich von dort auf weitere Teile des Gebäudes ausgebreitet haben. Der rund 43 Meter hohe Glockenturm stürzte ein. Das 1883 eröffnete Hôtel de Ville zählt zu den prägenden öffentlichen Bauten der Stadt.
Der 34-Jährige wurde am 20. Oktober in Val-d'Issoire im Département Haute-Vienne festgenommen. An dem Einsatz war die Spezialeinheit RAID beteiligt. Die Ermittler versuchen nun, Vorbereitung und Ablauf des Angriffs zu rekonstruieren. Dabei geht es auch um die Frage, wer an der Tat beteiligt gewesen sein könnte und ob eine organisierte Absprache bestand. Zu den einzelnen Beweismitteln machten die Behörden bislang keine näheren Angaben.
Das Rechtsmittel gegen die Untersuchungshaft und der angekündigte Antrag auf Verlegung betreffen unterschiedliche Teile des Verfahrens. Über die Haftbeschwerde befindet die zuständige Untersuchungskammer. Für eine Verlegung müsste die Verteidigung darlegen, weshalb eine unbefangene und geordnete Untersuchung am bisherigen Ort gefährdet sein soll. Staatsanwaltschaft und Ermittlungsrichter setzen unterdessen die Auswertung der Beweise fort. Für beide Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.
Quellen
- Franceinfo
- Le Monde
- RTL
- Stadt Limoges
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).