Politik & Gesellschaft

Senat stoppt Verfassungsreform zur Autonomie Korsikas

Der französische Senat hat die geplante Verfassungsreform zur Autonomie Korsikas abgelehnt. Die korsischen Autonomisten ziehen sich deshalb aus dem seit 2022 geführten Beauvau-Prozess zurück.

Paris – 27.10.2026: Der französische Senat hat die geplante Verfassungsreform zur Autonomie Korsikas abgelehnt. Zuvor hatte die rechte Mehrheit des Oberhauses zentrale Bestandteile des Entwurfs verändert, den die Nationalversammlung am 23. Juni 2026 in erster Lesung gebilligt hatte. Die korsischen Autonomisten erklärten daraufhin ihren Rückzug aus dem seit 2022 geführten Beauvau-Prozess zwischen dem Staat und den Vertretern der Insel.

Der Entwurf sollte mit einem neuen Artikel 72-5 erstmals einen besonderen Autonomiestatus Korsikas in der französischen Verfassung verankern. Die Collectivité de Corse hätte Gesetze und Verordnungen an die besonderen Verhältnisse der Insel anpassen und in bestimmten Zuständigkeitsbereichen eigene Regeln erlassen können. Die Einzelheiten sollten später in einem Organgesetz festgelegt werden. Hoheitsaufgaben wie Verteidigung, Justiz, Strafrecht, innere Sicherheit und Außenpolitik wären beim Staat geblieben.

Besonders umstritten war eine Formulierung, die sich auf eine historische, sprachliche und kulturelle Gemeinschaft Korsikas bezog. Der Senat strich diesen Begriff und ersetzte ihn durch einen Verweis auf das historische, sprachliche und kulturelle Erbe der Insel. Die Mehrheit folgte damit Einwänden des Staatsrats. Dieser hielt die ursprüngliche Formulierung für schwer vereinbar mit der Unteilbarkeit der Republik, der Gleichheit der Bürger und der Einheit des französischen Volkes.

Kontrovers war zudem, wie weit Korsikas Befugnis zur eigenen Normsetzung reichen sollte. Der Bericht der Senatskommission warnte vor einer zu umfassenden und dauerhaften Ermächtigung der Gebietskörperschaft. Der Staatsrat hatte empfohlen, die Anpassungs- und Regelungskompetenzen enger zu fassen und sie für einzelne Sachgebiete jeweils durch ein Organgesetz zu bestimmen. Die Regierung hielt dagegen an ihrem weitergehenden Modell fest; die Nationalversammlung griff nur einen Teil der Vorbehalte auf.

Sie hatte den Regierungsentwurf im Juni mit 271 gegen 202 Stimmen bei 64 Enthaltungen angenommen. Dabei ergänzte sie weitere Sicherungen, darunter die ausdrückliche Wahrung der Gleichheit aller Bürger und eine verpflichtende Befragung der auf Korsika registrierten Wähler über das spätere Statut. Diese Zustimmung allein reichte jedoch weder für die Verfassungsänderung noch für das noch auszuarbeitende Organgesetz aus.

Nach Artikel 89 der französischen Verfassung müssen Nationalversammlung und Senat zunächst denselben Wortlaut beschließen. Erst dann kann der Präsident die Vorlage einem Referendum unterbreiten oder beide Kammern zum Kongress einberufen, wo eine Mehrheit von drei Fünfteln der abgegebenen Stimmen erforderlich wäre. Da der Senat den Entwurf ablehnte, fehlt nun die notwendige Übereinstimmung beider Kammern.

Der Beauvau-Prozess war nach schweren politischen Spannungen auf Korsika aufgenommen worden. Die korsische Versammlung hatte die ausgehandelte Verfassungsformulierung im März 2024 gebilligt. Mit dem Rückzug der Autonomisten verliert das Verfahren nun seine bisherige politische Grundlage auf der Insel.

Quellen

  • Franceinfo: Bericht zur Abstimmung im Senat
  • Senat: offizieller Sitzungsbericht vom 26. Oktober 2026
  • Senat: Bericht der Rechtskommission zum Verfassungsentwurf
  • Nationalversammlung: Regierungsentwurf zur korsischen Autonomie

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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