Umwelt

Seine-et-Marne setzt Kameras gegen illegale Müllablagerungen ein

In 41 Kommunen sollen Kameras mit automatischer Bilderkennung illegale Müllablagerungen erfassen. Die französische Datenschutzaufsicht hält den Einsatz ohne besondere gesetzliche Grundlage für unzulässig.

Melun – 29.08.2026: Das Département Seine-et-Marne setzt im Kampf gegen illegale Müllablagerungen auf Kameras mit automatischer Bilderkennung. Nach einer Recherche von Franceinfo beteiligen sich 41 Kommunen an dem Projekt. Die Geräte sollen Fahrzeuge und Vorgänge an besonders häufig genutzten Ablageorten erfassen, damit die zuständigen Stellen mutmaßliche Verursacher identifizieren und Verfahren einleiten können.

Das Département hatte den Beginn des Einsatzes für den 1. Juli 2026 angekündigt. Zehn Geräte werden demnach je nach Bedarf an wechselnden Standorten aufgestellt. Sie sollen vor allem dort eingesetzt werden, wo regelmäßig Abfälle an Straßenrändern, Feldwegen oder in der Natur zurückgelassen werden. Deren Beseitigung belastet die kommunalen Haushalte; zugleich können die Ablagerungen Böden, Gewässer, landwirtschaftliche Flächen und Lebensräume von Tieren beeinträchtigen.

Rechtlich ist das Vorgehen jedoch umstritten. Die französische Datenschutzaufsicht CNIL erklärt, Gebietskörperschaften dürften ohne besondere gesetzliche Ermächtigung keine Algorithmen an Kameras im öffentlichen Raum einsetzen, um illegale Müllablagerungen automatisch zu erkennen. Das gelte sowohl für eine unmittelbare Alarmierung als auch für Systeme, deren Auswertung Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren auslösen könne.

Solche Geräte zeichnen nicht lediglich Bilder auf. Eine Software wertet das Material fortlaufend aus und sucht nach zuvor festgelegten Situationen oder Verhaltensmustern. Die CNIL unterscheidet diese Technik deshalb von herkömmlicher Videoüberwachung. Automatisierte Analysen könnten Informationen über Bewegungen und Verhalten von Personen sowie Fahrzeugen erfassen. Nach Auffassung der Behörde bedarf ein solcher Eingriff einer präzisen gesetzlichen Grundlage, die Zweck, Dauer und Grenzen der Verarbeitung bestimmt.

Nach Angaben von Franceinfo hält das Département an dem Projekt fest. Die Verantwortlichen betrachten den Einsatz demnach als unproblematisch und verweisen auf die Notwendigkeit, die verbreiteten wilden Ablagerungen wirksamer zu verfolgen. Bereits Ende 2025 hatte die Verwaltung angekündigt, gemeinsam mit Präfektur, Kommunalverbänden, interkommunalen Zusammenschlüssen und Staatsanwaltschaften eine abgestimmte Struktur gegen diese Form der Umweltverschmutzung aufzubauen.

Die CNIL verweist dagegen auf die engen gesetzlichen Grenzen algorithmischer Videoanalyse. Eine zeitlich befristete Ausnahme für besonders gefährdete Großveranstaltungen lief am 31. März 2025 aus. Sie diente dem Schutz von Personen vor schweren Gefahren und war vor allem im Zusammenhang mit den Olympischen und Paralympischen Spielen geschaffen worden. Auf die Verfolgung von Müllverstößen ließ sie sich nicht übertragen.

Damit trifft das praktische Interesse der Kommunen an einer leichteren Ahndung auf klare datenschutzrechtliche Einwände. Die Projektbeschreibung nennt zehn Kameras für 41 Kommunen. Die CNIL ordnet die automatische Erkennung illegaler Ablagerungen im öffentlichen Raum dagegen ausdrücklich als einen Einsatz ein, für den derzeit die gesetzliche Grundlage fehlt.

Quellen

  • Franceinfo
  • Département Seine-et-Marne
  • Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL)

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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