Politik & Gesellschaft

Macron nennt Schüsse bei Trappes einen rassistischen Terroranschlag

Nach den tödlichen Schüssen in Trappes und La Verrière spricht Präsident Emmanuel Macron von einem rassistischen Terroranschlag. Die Antiterrorstaatsanwaltschaft ermittelt.

Trappes – 24.10.2026: Nach den tödlichen Schüssen im Département Yvelines hat Präsident Emmanuel Macron die Tat als rassistischen Terroranschlag bezeichnet. In Trappes und der Nachbargemeinde La Verrière westlich von Paris wurde am Freitag ein Mensch getötet; fünf weitere wurden verletzt. Macron besuchte Trappes noch am Abend. Die Opfer seien wegen ihrer Hautfarbe oder einer ihnen zugeschriebenen Religion ausgewählt worden, sagte der Präsident.

Nach Angaben von Innenminister Laurent Nuñez erstreckte sich die Tat über etwa 15 Minuten und drei Orte in den beiden Gemeinden. Der Angreifer soll aus einem Fahrzeug heraus geschossen haben. Unter den Verletzten befindet sich ein zwölfjähriges Mädchen; mehrere Opfer erlitten schwere Verletzungen. Die genaue Abfolge der Schüsse und die Auswahl der Ziele werden noch untersucht.

Ein Verdächtiger wurde kurz nach der Tat festgenommen. Die Nationale Antiterrorstaatsanwaltschaft übernahm das Verfahren am Freitag. Nach den bislang veröffentlichten Angaben stützt sich ihre Zuständigkeit auf die Schwere der Tat, den Einsatz einer automatischen Waffe und Hinweise auf die Absicht, die Bevölkerung einzuschüchtern. Zugleich prüfen die Ermittler ein mögliches rassistisches Motiv.

Bei der Durchsuchung der Wohnung des Festgenommenen fanden Ermittler nach Angaben der Antiterrorstaatsanwaltschaft eine Vorrichtung aus drei Gasflaschen, elektrischen Kabeln und einem Zeitschalter. Ob die Konstruktion funktionsfähig war und in welchem Zusammenhang sie mit den Schüssen stand, teilten die Behörden zunächst nicht mit. Dies soll nun durch forensische Untersuchungen und die Vernehmung des Beschuldigten geklärt werden.

Macron sprach in Trappes von einem Wendepunkt für die Republik und die Nation. Damit ordnete er die Tat politisch als Angriff auf den Gleichheitsanspruch des französischen Staates ein. Die rechtliche Bewertung bleibt jedoch Sache der Justiz. Für eine Einstufung als terroristische Tat müssen die Ermittler nachweisen, dass der Beschuldigte die öffentliche Ordnung durch Einschüchterung oder Terror schwer stören wollte.

Der Fall reicht damit über die beiden Tatorte hinaus. Frankreichs Antiterrorjustiz verfolgt seit Jahren auch Gewaltpläne aus rechtsextremen Milieus; viele bekannte Verfahren betrafen vereitelte Vorhaben. Die Schüsse von Trappes und La Verrière gehören zu den seltenen Fällen, in denen eine mutmaßlich rassistische Gewalttat mit einem Todesopfer unmittelbar nach dem Terrorismusrecht untersucht wird.

Die Bürgermeister von Trappes und La Verrière richteten psychologische Hilfsangebote für Betroffene und Angehörige ein. Sicherheitskräfte sicherten die Tatorte. Ermittler werteten am Samstag Zeugenaussagen, ballistische Spuren und digitales Material aus. Identität, Hintergrund und ein mögliches politisches Umfeld des Festgenommenen gaben die zuständigen Behörden zunächst nicht öffentlich bekannt.

Quellen

  • Franceinfo
  • Associated Press
  • Le Monde
  • Nationale Antiterrorstaatsanwaltschaft

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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