Politik & Gesellschaft

Frankreich führt Handyverbot an Gymnasien ein

Trotz der verfassungsgerichtlichen Streichung des Verbots sozialer Netzwerke für unter 15-Jährige hält Frankreich an einem anderen Teil des Gesetzes fest: Bereits zum Schuljahr 2026/27 soll die private Handynutzung auch an Gymnasien untersagt werden.

Paris – 24.08.2026: Frankreichs Regierung will das Verbot der privaten Handynutzung an Gymnasien bereits zum Beginn des Schuljahres 2026/27 in Kraft setzen. Präsident Emmanuel Macron habe entschieden, das entsprechende Gesetz zu verkünden, sagte Regierungssprecherin Maud Bregeon am Montag. Die Regelung für die Lycées bleibt damit bestehen, obwohl der Conseil constitutionnel einen anderen, politisch zentralen Teil des Gesetzespakets gestrichen hat.

Der Verfassungsrat hatte am 14. August das vorgesehene Verbot sozialer Netzwerke für Jugendliche unter 15 Jahren verworfen. Nach Darstellung der Regierung betrifft diese Entscheidung jedoch nicht die Bestimmungen über Mobiltelefone an Schulen. Beide Vorhaben waren zwar in demselben Gesetz verbunden, beruhen aber auf unterschiedlichen rechtlichen Ansätzen: Das eine sollte den Zugang Minderjähriger zu Plattformen beschränken, das andere regelt den Gebrauch elektronischer Geräte innerhalb staatlicher Bildungseinrichtungen.

An Grundschulen und Collèges, die ungefähr den deutschen Grundschulen und der Sekundarstufe I entsprechen, gilt ein gesetzliches Handyverbot bereits seit 2018. Gymnasien konnten die Nutzung bislang über ihre Hausordnung einschränken, etwa in Unterrichtsräumen, Bibliotheken oder bestimmten Bereichen des Schulgeländes. Die neue Regelung macht das Verbot zum Grundsatz und erweitert es auf andere vernetzte Geräte.

Für die praktische Umsetzung bleiben die einzelnen Schulen verantwortlich. Ihre Verwaltungsräte müssen die Hausordnungen anpassen und bestimmen, wie Mobiltelefone während des Schultages aufbewahrt werden und welche Folgen Verstöße haben. Ausnahmen sind insbesondere für pädagogische Zwecke vorgesehen. Auch Schülerinnen und Schüler, die wegen einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen auf ein vernetztes Gerät angewiesen sind, sollen es weiterhin benutzen dürfen.

Das Bildungsministerium hatte die Lycées bereits mit einem Rundschreiben vom 2. Juli auf die Umstellung vorbereitet. Eine Verwaltungsvorschrift allein konnte die dafür erforderliche gesetzliche Grundlage allerdings nicht schaffen. Mit der angekündigten Verkündung erhält die Maßnahme nun den verbindlichen Rahmen, auf dessen Basis die Schulen ihre Regeln festlegen können.

Die Regierung führt Konzentrationsprobleme, Schlafstörungen, Cybermobbing und Konflikte im Schulalltag als Gründe an. Sie verweist zudem auf eine Ipsos-Erhebung für das Centre national du livre, der zufolge 15- bis 19-Jährige im Jahr 2025 täglich durchschnittlich fünf Stunden und 19 Minuten vor Bildschirmen verbrachten. Der Wert erfasst allerdings den gesamten Bildschirmkonsum und erlaubt keinen Schluss darauf, welcher Anteil davon auf die Schulzeit entfällt.

Politisch muss die Regierung ihr weiter reichendes Vorhaben nun getrennt verfolgen. Macron beauftragte sie nach der Entscheidung des Verfassungsrats, das Verbot sozialer Netzwerke für unter 15-Jährige neu und verfassungsfest zu formulieren. Das Handyverbot an den Lycées kann dagegen bereits mit dem neuen Schuljahr umgesetzt werden.

Quellen

  • Franceinfo
  • Service-Public.fr
  • Ministerium für nationale Bildung
  • Conseil constitutionnel
  • Le Monde

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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