Politik & Gesellschaft

Frankreich erlaubt Straßentests mit Teslas Fahrassistenz

Zwei Tesla-Fahrzeuge dürfen das System Full Self-Driving auf französischen Straßen erproben. Eine allgemeine Zulassung ist damit nicht verbunden.

Paris – 03.09.2026: Frankreich hat Straßentests mit zwei Tesla-Fahrzeugen genehmigt, die mit dem Fahrassistenzsystem Full Self-Driving ausgestattet sind. Verkehrsminister Philippe Tabarot gab die Entscheidung nach einem Videogespräch mit Tesla-Chef Elon Musk am Abend des 2. September bekannt. Der Hersteller stellt die beiden Fahrzeuge für die Versuche bereit; die französischen Behörden wollen deren Technik unter realen Verkehrsbedingungen untersuchen.

Eine allgemeine Freigabe für Kundenfahrzeuge ist damit nicht verbunden. Full Self-Driving bleibt ein fortgeschrittenes Assistenzsystem, bei dem die Fahrerin oder der Fahrer den Verkehr beobachten und jederzeit eingreifen muss. Die Software kann unter anderem beschleunigen, bremsen und lenken. Vollständig fahrerlos dürfen die beiden Wagen aufgrund der Testgenehmigung jedoch nicht unterwegs sein.

Tabarot sprach nach dem Austausch mit Musk von einer neuen Etappe des Prüfverfahrens. Das Verkehrsministerium hatte Tesla zuvor über mehrere Monate zu technischen Anpassungen konsultiert. Noch im Juli hatte der Minister eine Zulassung abgelehnt, weil die vorgelegten Sicherheitsgarantien aus französischer Sicht nicht genügten. Dabei ging es insbesondere um die Einhaltung von Geschwindigkeitsvorgaben sowie um Warnungen, die den Menschen am Steuer zur Aufmerksamkeit anhalten sollen.

Mit den Straßentests will Frankreich eigene Erkenntnisse gewinnen, statt sich allein auf Unterlagen des Herstellers und Ergebnisse aus den Niederlanden zu stützen. Untersucht werden soll, wie das System auf französische Verkehrsregeln, Straßenführungen und Alltagssituationen reagiert. Aus einer grundsätzlichen Debatte über die Technik wird damit ein begrenztes Prüfverfahren, in dem konkrete Sicherheitsnachweise erhoben werden sollen.

Der Vorgang ist zugleich für die europäische Zulassungsdebatte relevant. Fahrfunktionen dieser Art unterliegen einem europäischen Typgenehmigungsrahmen. Nationale Behörden können mit ihren Bewertungen und Testergebnissen dennoch Einfluss auf das Verfahren nehmen. Nach Angaben der herangezogenen Berichte soll am 6. Oktober 2026 auf europäischer Ebene über die weitere Behandlung des Tesla-Systems beraten werden. Die französischen Erkenntnisse könnten in die Position von Paris einfließen.

Für Tesla hat die Genehmigung auch wirtschaftliches Gewicht, weil der Konzern sein Assistenzsystem in Europa bislang nur eingeschränkt anbieten kann. Der Produktname Full Self-Driving darf dabei nicht mit einer Erlaubnis zum autonomen Fahren ohne menschliche Verantwortung verwechselt werden. Während der Versuche bleibt die Person am Steuer verantwortlich.

Der direkte Kontakt zwischen einem Minister und dem Chef eines einzelnen Herstellers ändert nichts am begrenzten Charakter der Entscheidung. Frankreich hat zwei Fahrzeuge zur behördlich begleiteten Erprobung zugelassen, seine frühere Ablehnung einer allgemeinen Freigabe aber nicht aufgehoben. Maßgeblich bleiben die während der Tests gewonnenen Sicherheitsdaten.

Quellen

  • Franceinfo
  • Reuters via Boursorama
  • Le Parisien

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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