Paris – 01.09.2026: Frankreich hat die Dauer ärztlich bescheinigter Arbeitsunfähigkeit neu geregelt. Seit Dienstag darf eine erste Krankschreibung grundsätzlich höchstens 31 Tage umfassen; jede Verlängerung ist auf 62 Tage begrenzt. Die Vorschrift gilt für Bescheinigungen von Ärzten, Zahnärzten und Hebammen. Sie ist Teil des Sozialversicherungsfinanzierungsgesetzes für 2026.
Die Fristen zwingen Erkrankte allerdings nicht automatisch zur Rückkehr an den Arbeitsplatz. Hält die behandelnde medizinische Fachkraft eine längere Arbeitsunfähigkeit für erforderlich, kann sie von den Obergrenzen abweichen. Dazu berechtigt sind der ursprüngliche Aussteller, der Hausarzt sowie Zahnärzte und Hebammen im Rahmen ihrer Zuständigkeit. Soweit vorhanden, sollen Empfehlungen der französischen Gesundheitsbehörde Haute Autorité de santé berücksichtigt werden. Für Mayotte gilt die Neuregelung nicht.
Die Vorsitzende des Allgemeinmedizinerverbands MG France bezeichnete die Bestimmung gegenüber Franceinfo als repressive Maßnahme, die praktisch nichts verändern werde. Ihre Kritik richtet sich gegen die Annahme, feste Verwaltungsfristen könnten die Ursachen krankheitsbedingter Ausfälle wirksam beeinflussen. Bei langwierigen Erkrankungen bleibe eine medizinisch begründete Ausnahme möglich; bei leichteren Erkrankungen stellten Ärzte häufig schon bisher kürzere Bescheinigungen aus.
Die Regierung begründet den Eingriff mit den wachsenden Ausgaben für Krankengeld und mit Fehlanreizen bei vermeidbaren Arbeitsausfällen. Nach Angaben ihres Informationsportals wurden 2024 rund 9,1 Millionen entschädigte Arbeitsunfähigkeiten registriert, zehn Prozent mehr als 2019. Die Ausgaben der Krankenversicherung für tägliche Entschädigungen beliefen sich 2025 auf 17,9 Milliarden Euro. Das waren sieben Milliarden Euro mehr als 2016.
Die Obergrenzen ergänzen frühere Sparmaßnahmen. Seit April 2025 wird das versicherte Einkommen bei der Berechnung des Krankengeldes nur noch bis zum 1,4-Fachen des Mindestlohns berücksichtigt; zuvor waren es 1,8 Mindestlöhne. Für Arbeitsunfähigkeiten ab Juli 2026 nennt die Krankenversicherung einen monatlichen Bemessungshöchstbetrag von 2.613,83 Euro brutto. Im Regelfall entspricht das Krankengeld der Hälfte des täglichen Grundlohns.
Mit der Reform will die Regierung die Ausgabendynamik bremsen und längere Ausfälle enger medizinisch begleiten. Sie verweist auf eine krankheitsbedingte Fehlzeitenquote von etwa fünf Prozent in Unternehmen und durchschnittlich 21 Abwesenheitstage je Beschäftigtem im Jahr 2024. Vorgesehen sind zudem schärfere Kontrollen bei langen Krankschreibungen, wiederholten Kurzzeitausfällen und Bescheinigungen per Videosprechstunde.
Die neue Regel setzt damit vor allem einen verbindlichen Zeitpunkt für eine erneute ärztliche Prüfung. Eine maximale Gesamtdauer der Arbeitsunfähigkeit schreibt sie nicht vor; medizinisch notwendige längere Ausfälle bleiben möglich. Ihre finanzielle Wirkung wird deshalb wesentlich davon abhängen, wie häufig begründete Ausnahmen in Anspruch genommen werden.
Quellen
- Franceinfo
- Service-Public.fr
- Info.gouv.fr
- Assurance Maladie
- Ministerium für Arbeit und Solidarität
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).