Paris – 01.09.2026: Gabriel Attal hat sich gegen den Plan von Marine Le Pen ausgesprochen, das islamische Kopftuch im gesamten öffentlichen Raum zu verbieten. Zwischen ihm und dem Rassemblement National bestehe ein "Konflikt über die Wahl der Gesellschaft", sagte der Kandidat der Renaissance-Partei am Dienstag. Der frühere Premierminister grenzt sich damit von einer Initiative ab, die den Präsidentschaftswahlkampf 2027 früh auf Laizität, Religion und individuelle Freiheit ausrichtet.
Le Pen hatte am 31. August angekündigt, im Fall eines Wahlsiegs ein Referendum über ein umfassendes Gesetz gegen islamistische Ideologien anzustreben. Zu den vorgesehenen Maßnahmen soll gehören, das Tragen eines islamischen Kopftuchs im öffentlichen Raum unter Strafe zu stellen. Das Vorhaben beträfe ein Kleidungsstück, das das Gesicht gewöhnlich nicht verdeckt, und reichte damit deutlich weiter als das geltende Recht.
Frankreich verbietet seit dem 11. April 2011 die Verhüllung des Gesichts im öffentlichen Raum. Das zugrunde liegende Gesetz von 2010 erfasst Kleidung, die eine Identifizierung unmöglich macht. Darunter fallen etwa Niqab und Burka, nicht aber ein Kopftuch, bei dem das Gesicht frei bleibt. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit geahndet. An öffentlichen Schulen gelten darüber hinaus besondere Regeln für auffällige religiöse Zeichen.
Diese Unterscheidung ist politisch und juristisch wesentlich. Die französische Laizität verpflichtet den Staat und seine Bediensteten zur religiösen Neutralität. Daraus folgt jedoch nicht automatisch ein allgemeines Neutralitätsgebot für Privatpersonen auf Straßen, in Geschäften oder an anderen öffentlich zugänglichen Orten. Ein pauschales Kopftuchverbot würde deshalb erheblich stärker in die Religionsfreiheit und die persönliche Lebensführung eingreifen als die bestehende Regelung zur Gesichtsverhüllung.
Ein solches Gesetz wäre mit erheblichen verfassungsrechtlichen Fragen verbunden. Eingriffe in Freiheitsrechte benötigen einen legitimen Zweck und müssen verhältnismäßig sein. Der Verfassungsrat billigte 2010 zwar das Verbot der Gesichtsverhüllung, doch beruhte dieses auf einer anderen Begründung und hatte einen engeren Gegenstand. Die damalige Entscheidung lässt sich daher nicht ohne Weiteres auf sichtbare religiöse Kleidung übertragen.
Attals Haltung markiert zugleich eine strategische Grenze im zentristischen Lager. Als Bildungsminister hatte er das Tragen von Abayas und Qamis an öffentlichen Schulen untersagt und damit selbst einen strikten Kurs vertreten. Mit seiner jetzigen Position unterscheidet er jedoch zwischen den Neutralitätsregeln staatlicher Einrichtungen und allgemeinen Vorgaben für das Privatleben.
Le Pen kann mit der Referendumsankündigung ihr sicherheits- und identitätspolitisches Profil schärfen. Attal hält eine andere gesellschaftspolitische Linie dagegen: Der Staat dürfe Islamismus bekämpfen und bestehende Gesetze durchsetzen, solle die sichtbare religiöse Praxis von Bürgerinnen im Alltag aber nicht pauschal verbieten.
Quellen
- Franceinfo
- TF1 Info
- Légifrance
- Conseil constitutionnel
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).