Wirtschaft

Frankreich begrenzt die Dauer von Krankschreibungen

Seit dem 1. September gelten in Frankreich neue Obergrenzen für Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen: zunächst 31 Tage, bei Verlängerungen 62 Tage. Medizinisch begründete Ausnahmen bleiben möglich.

Paris – 01.09.2026: Frankreich begrenzt seit Dienstag die Dauer einzelner Krankschreibungen. Eine erste Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung darf grundsätzlich höchstens 31 Tage umfassen, jede Verlängerung bis zu 62 Tage. Die Vorgaben gelten für Bescheinigungen, die seit dem 1. September von Ärzten, Zahnärzten oder Hebammen ausgestellt werden und einen Anspruch auf Krankengeld begründen können.

Rechtsgrundlage ist das Dekret Nr. 2026-498 vom 12. Juni 2026. Es ergänzt das französische Sozialgesetzbuch um zeitliche Grenzen für Erstbescheinigungen und Verlängerungen. Zuvor bestanden für die Dauer der jeweils einzelnen Verordnung keine vergleichbaren gesetzlichen Obergrenzen. Ausgenommen von der neuen Regelung ist Mayotte.

Die Reform begrenzt allerdings nicht die gesamte Dauer einer Erkrankung. Bleibt eine beschäftigte Person arbeitsunfähig, kann die Bescheinigung weiterhin verlängert werden. Auch eine einzelne Verordnung über 31 beziehungsweise 62 Tage hinaus ist möglich, sofern der Gesundheitszustand dies rechtfertigt. In einem solchen Fall muss die längere Dauer auf der Bescheinigung medizinisch begründet werden. Maßgeblich bleibt damit die Beurteilung der behandelnden Fachkraft.

Für Beschäftigte mit länger andauernden Erkrankungen kann die Neuregelung zusätzliche Arzttermine mit sich bringen. Das gilt vor allem dann, wenn keine begründete Ausnahme von der jeweiligen Obergrenze vorliegt. An den medizinischen Kontrollen und den übrigen Voraussetzungen für den Bezug von Krankengeld ändert das Dekret nichts. Die Krankenversicherung zahlt weiterhin nach den geltenden Anspruchs-, Melde- und Kontrollregeln.

Die Regierung hatte die Maßnahme mit dem Finanzierungsgesetz der Sozialversicherung für 2026 vorbereitet. Sie will damit die Ausgaben für Krankengeld stärker steuern und lange Bescheinigungszeiträume genauer prüfen lassen. Der Gesundheitsökonom Frédéric Bizard bezweifelte gegenüber Franceinfo allerdings, dass bei lang andauernden Krankschreibungen überwiegend Missbrauch vorliege. Die Frage nach möglichen Einsparungen ist daher umstritten.

Die Begrenzung richtet sich zunächst an jene Gesundheitsberufe, die Arbeitsunfähigkeit bescheinigen. Arbeitgeber erhalten dadurch keine zusätzliche Befugnis, eine medizinische Entscheidung selbst zu verkürzen. Für Patienten wiederum entsteht kein automatischer Verlust des Krankengeldanspruchs, sobald eine Erkrankung länger als 31 oder 62 Tage dauert. Erforderlich sind vielmehr eine Verlängerung oder eine ausdrücklich begründete längere Verordnung.

Entscheidend ist das Ausstellungsdatum: Die neuen Grenzen gelten für Erstbescheinigungen und Verlängerungen, die seit dem 1. September 2026 erstellt werden. Bereits vorher ausgestellte Dokumente fallen nicht nachträglich unter die Vorgabe. Bei Arbeitsunfähigkeiten von mehr als drei Monaten kann die Krankenversicherung weiterhin Maßnahmen anstoßen, die eine spätere Rückkehr an den Arbeitsplatz vorbereiten.

Quellen

  • Franceinfo
  • Légifrance: Dekret Nr. 2026-498 vom 12. Juni 2026
  • Légifrance: Artikel R162-1-7-1 des Sozialgesetzbuchs
  • Service-Public
  • Code du travail numérique
  • Assurance Maladie

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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