Brüssel – 27.08.2026: Die Europäische Kommission erhöht den Druck auf Meta, den Konzern hinter Facebook und Instagram. Einen Tag nach einer milliardenschweren Einigung mit zahlreichen US-Bundesstaaten erklärte ein Sprecher in Brüssel, Meta müsse auch in der Europäischen Union wirksame Zusagen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor suchtförderndem Plattformdesign vorlegen. Gespräche mit dem Unternehmen liefen bereits.
Die US-Vereinbarung sieht nach Angaben von Meta Zahlungen von rund 18 Milliarden Dollar über zehn Jahre vor. Zugleich sollen für Minderjährige neue Schutzregeln gelten: begrenzte tägliche Nutzungszeiten, eine nächtliche Sperre, weniger Benachrichtigungen während der Schulzeit und zusätzliche Kontrollmöglichkeiten für Eltern. Die Einigung bedarf noch der gerichtlichen Genehmigung.
Die Kommission will diese Vorgaben nicht einfach übernehmen. Sie verweist auf das Gesetz über digitale Dienste, den Digital Services Act. Danach muss Meta selbst Maßnahmen vorschlagen, die Risiken seiner Angebote wirksam mindern. Brüssel erwartet unter anderem belastbare Instrumente zur Begrenzung der Bildschirmzeit und leichter zu bedienende Elternkontrollen. Die in den USA vereinbarten Reformen könnten dabei als Orientierung dienen, entbänden den Konzern jedoch nicht von seinen europäischen Pflichten.
Die Forderung trifft Meta in einem laufenden Verfahren. Die Kommission hatte am 10. Juli 2026 vorläufig festgestellt, dass die Gestaltung von Facebook und Instagram gegen europäische Vorschriften verstoßen könnte. Untersucht werden Funktionen wie endloses Weiterblättern, automatische Wiedergabe, Push-Nachrichten und stark personalisierte Empfehlungen. Sie können dazu beitragen, dass Nutzer länger auf den Plattformen bleiben. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen; Meta kann zu den Vorwürfen Stellung nehmen.
Nach Einschätzung der Kommission reichen die bisherigen Schutzmechanismen nicht aus. Zeitwarnungen ließen sich leicht wegklicken, Elternkontrollen verlangten häufig technisches Wissen und erheblichen Aufwand. Die Behörde fordert deshalb Änderungen am Aufbau der Dienste: wirksame Pausen bei der Nutzung, weniger auf dauernde Aufmerksamkeit ausgerichtete Empfehlungen und Einschränkungen besonders bindender Funktionen.
Der Digital Services Act verpflichtet sehr große Onlineplattformen, systemische Risiken zu untersuchen und zu begrenzen. Dazu zählen Gefahren für Minderjährige sowie mögliche Folgen für das körperliche und seelische Wohlbefinden. Die Verantwortung liegt damit nicht allein bei Eltern oder jungen Nutzern. Auch die technische Gestaltung und die Empfehlungssysteme der Anbieter fallen unter die europäische Aufsicht.
Für Meta geht es daher um mehr als die Übernahme eines amerikanischen Vergleichs. Die Kommission verlangt, dass Schutzmaßnahmen nach europäischem Recht dauerhaft greifen und nicht nach einigen Jahren auslaufen. Bestätigt sich der vorläufige Befund, kann sie wegen eines Verstoßes gegen den Digital Services Act eine Geldbuße von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängen.
Quellen
- Franceinfo vom 27. August 2026
- Europäische Kommission, Mittagsbriefing vom 27. August 2026
- Europäische Kommission, vorläufige Feststellungen vom 10. Juli 2026
- Meta, Vereinbarung mit US-Generalstaatsanwälten vom 26. August 2026
- Generalstaatsanwaltschaft von New York vom 26. August 2026
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).