Politik & Gesellschaft

Metas neue Jugendschutzregeln gelten vorerst nicht in Frankreich

Meta begrenzt in den Vereinigten Staaten die tägliche Nutzung von Facebook und Instagram für Minderjährige. In Frankreich wären ähnliche Regeln möglich, müssten nach einer Entscheidung des Verfassungsrats jedoch genauer abgestuft werden.

Paris – 27.08.2026: Meta führt in den Vereinigten Staaten nach einer Einigung mit Generalstaatsanwälten aus Bundesstaaten und Territorien neue Standards für minderjährige Nutzer von Facebook und Instagram ein. Für unter 18-Jährige gilt künftig grundsätzlich ein tägliches Zeitlimit von zwei Stunden. Zwischen Mitternacht und 6 Uhr morgens werden zentrale Funktionen gesperrt; sichtbare Zahlen zu Gefällt-mir-Angaben und Reaktionen verschwinden.

Die Maßnahmen sind Teil eines Vergleichs über mindestens 12,1 Milliarden Dollar. Unter zusätzlichen Bedingungen kann das Volumen auf 17,1 Milliarden Dollar steigen; Meta beziffert den möglichen Gesamtbetrag auf rund 18 Milliarden Dollar. Ein unabhängiger Prüfer soll die Umsetzung kontrollieren. Die Vorgaben beruhen auf einer gerichtlichen Einigung in den beteiligten amerikanischen Rechtsräumen und sind keine weltweit geltenden Unternehmensregeln.

Für Frankreich entsteht daraus keine unmittelbare Verpflichtung. Meta könnte entsprechende Schutzfunktionen freiwillig auch für französische Konten einführen. Eine staatlich angeordnete Begrenzung der Nutzungszeit oder eine nächtliche Sperre benötigte dagegen eine französische oder europäische Rechtsgrundlage. Diese müsste die Altersfeststellung, den Datenschutz und mögliche Entscheidungen der Eltern präzise regeln.

Wie eng der rechtliche Spielraum ist, hat der französische Verfassungsrat am 14. August 2026 deutlich gemacht. Er verwarf die zentrale Bestimmung eines Gesetzes, das unter 15-Jährigen den Zugang zu sozialen Netzwerken grundsätzlich untersagen sollte. Den Schutz von Kindern vor Suchtverhalten, Isolation, Belästigung, pornografischen Inhalten und Betrug erkannte das Gericht ausdrücklich als legitimes Ziel an. Es beanstandete jedoch die undifferenzierte Reichweite des Verbots.

Die gesetzliche Definition erfasste auch Kommunikationsdienste, kollaborative Anwendungen und soziale Funktionen von Spielen, ohne deren jeweilige Risiken oder vorhandene Schutzvorkehrungen hinreichend zu unterscheiden. Zudem fehlte eine Regelung, die Eltern abgestufte Entscheidungen nach Alter, Reife, familiärer Lage und Art des Dienstes ermöglicht hätte. Auch die für eine Zugangssperre erforderliche Altersprüfung sämtlicher Nutzer war datenschutzrechtlich nicht ausreichend abgesichert.

Das am 24. August verkündete Gesetz enthält daher keine allgemeine Sperre sozialer Netzwerke für unter 15-Jährige mehr. Erhalten blieben Vorgaben für Schulen: Vom Schuljahr 2026/2027 an wird das Verbot der Handynutzung auf Gymnasien ausgeweitet, wobei die Schulordnungen Ausnahmen vorsehen können. Die Einrichtungen müssen außerdem über die Risiken unangemessener Bildschirmnutzung und mögliche Abhängigkeitseffekte sozialer Netzwerke informieren.

Eine französische Regelung nach amerikanischem Vorbild ist damit grundsätzlich möglich. Sie müsste jedoch nach Altersgruppen und Risiken unterscheiden, Eltern einbeziehen und bei der Altersprüfung möglichst wenige personenbezogene Daten erheben. Bis zu einer solchen gesetzlichen Regelung liegt es bei Meta, ob der Konzern die amerikanischen Schutzfunktionen freiwillig auch in Frankreich einführt.

Quellen

  • Franceinfo
  • Meta
  • New York Attorney General
  • Légifrance: Gesetz Nr. 2026-813
  • Légifrance: Entscheidung Nr. 2026-911 DC
  • Légifrance: Gesetz zur digitalen Volljährigkeit von 2023

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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