Wirtschaft

Viele Beschäftigte melden das Karpaltunnelsyndrom nicht als Berufskrankheit

Mehr als sieben von zehn Betroffenen vermuten einen Zusammenhang mit ihrer Arbeit. Doch nur etwa jeder Zehnte beantragt die Anerkennung als Berufskrankheit.

Paris – 02.09.2026: Mehr als sieben von zehn Menschen in Frankreich mit einem Karpaltunnelsyndrom halten ihre berufliche Tätigkeit für eine wahrscheinliche Ursache der Beschwerden. Dennoch beantragt von ihnen nur rund jeder Zehnte die Anerkennung als Berufskrankheit. Das geht aus einer am 1. September veröffentlichten Auswertung von Santé publique France hervor, die auf Befragungsdaten aus den Jahren 2020 und 2021 beruht.

Für 2021 schätzt die Behörde den Anteil der Menschen mit selbst angegebenen Schmerzen infolge eines Karpaltunnelsyndroms auf zehn Prozent bei Frauen und neun Prozent bei Männern. Das Leiden entsteht durch eine Verengung im Bereich des Handgelenks, die den dort verlaufenden Mittelnerv unter Druck setzt. Typische Folgen sind Schmerzen, Kribbeln und Taubheitsgefühle sowie Einschränkungen der Beweglichkeit und Kraft einzelner Finger.

Unter den Befragten, die ihre Erkrankung mit der Arbeit in Verbindung brachten, stellte nur eine kleine Minderheit einen Antrag auf Anerkennung als Berufskrankheit. Wenn ein Antrag eingereicht wurde, war er jedoch in nahezu acht von zehn Fällen erfolgreich. Santé publique France wertet diese Diskrepanz als Hinweis darauf, dass erkrankte Beschäftigte das bestehende Verfahren zu selten nutzen.

Eine Anerkennung ist in Frankreich unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Erforderlich sind medizinische Befunde und der Nachweis beruflicher Belastungen. Dazu können wiederholte oder länger andauernde Bewegungen des Handgelenks, kräftiges Greifen, Druck auf das Gelenk oder wiederkehrender Druck auf den Handballen gehören. Die maßgeblichen Kriterien sind im Verzeichnis der Berufskrankheiten der allgemeinen Sozialversicherung festgelegt.

Das Karpaltunnelsyndrom zählt zu den häufigen arbeitsbezogenen Muskel-Skelett-Erkrankungen. Belastende Bewegungsabläufe kommen etwa in der Produktion, Landwirtschaft, Logistik, Reinigung und im Handwerk vor. Auch Tätigkeiten mit ungünstiger Handgelenkhaltung können das Risiko erhöhen. Ob die Erkrankung tatsächlich beruflich verursacht wurde, muss im Einzelfall geprüft werden, weil weitere gesundheitliche und persönliche Faktoren eine Rolle spielen können.

Die geringe Zahl der Anträge hat Folgen für Betroffene und Betriebe. Eine anerkannte Berufskrankheit kann Ansprüche gegenüber der Sozialversicherung begründen. Zugleich liefern die Meldungen wichtige Daten darüber, welche Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen gesundheitlich besonders belastend sind. Bleiben Erkrankungen unerfasst, fehlt damit eine Grundlage für gezielte Prävention am Arbeitsplatz.

Die Untererfassung von Muskel-Skelett-Erkrankungen ist nach Angaben von Santé publique France seit Jahren bekannt. Bei mehreren dieser Leiden, darunter dem Karpaltunnelsyndrom, lag der geschätzte Anteil nicht gemeldeter Fälle in früheren Untersuchungen zwischen 50 und 75 Prozent. Die aktuelle Auswertung beziffert nun erneut die Lücke zwischen vermutetem beruflichem Ursprung und tatsächlich beantragter Anerkennung.

Quellen

  • Franceinfo
  • Santé publique France
  • Assurance Maladie

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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