Paris – 25.10.2026: Tombolas mit besonders wertvollen Preisen finden in Frankreich zunehmend Zuspruch. Nach einem Bericht von Franceinfo werden landesweit jedes Jahr rund 150.000 solcher Verlosungen veranstaltet. Immer mehr Menschen versuchen ihr Glück mit einem vergleichsweise kleinen Einsatz; als Gewinne locken Autos, Reisen, Haushaltsgeräte und andere hochwertige Sachpreise. Franceinfo bringt das wachsende Interesse auch mit der gesunkenen Kaufkraft vieler Haushalte in Verbindung.
Für Veranstalter steigern auffällige Gewinne die Aussicht, viele Lose zu verkaufen und damit Geld für ihre Arbeit einzunehmen. Tombolas werden häufig von Vereinen, Schulen, Sportclubs oder gemeinnützigen Organisationen ausgerichtet. Wo früher kleinere Preise das Rahmenprogramm eines Festes ergänzten, können besonders attraktive Gewinnpakete heute zum eigentlichen Zugpferd werden. Das erhöht jedoch auch die finanziellen und organisatorischen Anforderungen.
Rechtlich sind diese Verlosungen in Frankreich eng begrenzte Ausnahmen vom grundsätzlichen Glücksspielverbot. Zulässig sind sie unter anderem, wenn die Einnahmen wohltätigen Zwecken, der Kunstförderung oder der Finanzierung nicht gewinnorientierter Sportaktivitäten dienen. Der Erlös muss an den angegebenen Zweck gebunden bleiben; eine Tombola darf nicht als verdecktes kommerzielles Glücksspiel betrieben werden.
Nach den Angaben des staatlichen Informationsportals Service-Public müssen Tombolas und traditionelle Lotterien grundsätzlich vor Ort veranstaltet werden. Eine ausschließlich über das Internet organisierte Verlosung ist demnach nicht erlaubt. Verstöße gegen die gesetzlichen Vorgaben können strafrechtliche Folgen und hohe Geldstrafen nach sich ziehen.
Auch die Finanzierung unterliegt Grenzen. Die Organisationskosten einschließlich des Einkaufs der Preise dürfen höchstens 15 Prozent des Loskapitals betragen. Bei größeren Verlosungen ist zudem eine Genehmigung erforderlich. Übersteigt der Gesamtwert der ausgegebenen Lose 30.000 Euro, entscheidet der Bürgermeister nach einer Stellungnahme der Finanzverwaltung über den Antrag.
Bargeld darf grundsätzlich nicht als Gewinn ausgegeben werden. Zulässig sind hingegen Sachpreise und Gutscheine, die nicht in Geld umgetauscht werden können. Anders als bei traditionellen Lottospielen mit niedrigen Einsätzen besteht für den Wert eines einzelnen Tombolapreises keine allgemeine gesetzliche Obergrenze. Das eröffnet Vereinen die Möglichkeit, mit außergewöhnlich wertvollen Gewinnen zu werben.
Eine erfolgreiche Verlosung kann dadurch erhebliche Mittel für Trainingsmaterial, Schulprojekte, kulturelle Angebote oder soziale Hilfen einbringen. Die Größe der Preise ändert jedoch nichts am gemeinnützigen Charakter, den eine solche Veranstaltung wahren muss: Einnahmen, Kosten und Verwendungszweck bleiben an die gesetzlichen Vorgaben gebunden.
Quellen
- Franceinfo, Nachrichtensendung um 13 Uhr
- Service-Public.fr, Regeln für Vereins-Tombolas
- Französisches Wirtschaftsministerium, Verbraucherschutzbehörde DGCCRF
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).