Politik & Gesellschaft

Polizeiaufsicht untersucht schwere Augenverletzung in Straßburg

Nach der Demonstration vom 17. Oktober in Straßburg ermittelt die Polizeiaufsicht wegen einer schweren Augenverletzung. Ob ein Werfer für Verteidigungsgeschosse die Verletzung verursachte, ist noch ungeklärt.

Straßburg – 23.10.2026: Die schwere Augenverletzung eines 27 Jahre alten Mannes beschäftigt in Straßburg die französische Polizeiaufsicht IGPN. Der Mann wurde am Samstag, dem 17. Oktober, am Rand einer Demonstration nahe der Pont du Corbeau verletzt. Zeugen berichteten von einem Schuss durch Einsatzkräfte; demnach könnte ein Werfer für Verteidigungsgeschosse, in Frankreich als LBD bezeichnet, eingesetzt worden sein. Ermittlungsbehörden haben diese Ursache bislang nicht bestätigt.

Die Staatsanwaltschaft Straßburg beauftragte die IGPN mit den Ermittlungen. Die Behörde prüft Vorwürfe möglicher Gewalt durch Polizeikräfte. Über den Gesundheitszustand des Verletzten und eine mögliche dauerhafte Beeinträchtigung machte die Justiz zunächst keine näheren Angaben. Auch seine Identität wurde nicht veröffentlicht.

Der Vorfall ereignete sich während eines unübersichtlichen Polizeieinsatzes. Am 17. Oktober waren Demonstrationen in mehreren französischen Städten von teils schweren Ausschreitungen, Sachbeschädigungen und Angriffen auf Einsatzkräfte begleitet worden. Nach Angaben des Innenministeriums wurden landesweit 997 Polizisten und Gendarmen verletzt, sieben von ihnen schwer. Diese Gesamtbilanz erlaubt jedoch keine Rückschlüsse auf den konkreten Ablauf in Straßburg.

Die Ermittler müssen deshalb rekonstruieren, welche Einheiten zur fraglichen Zeit an der Pont du Corbeau eingesetzt waren und welche Waffen sie verwendeten. Dafür können sie Einsatzberichte, Funkprotokolle und Videoaufnahmen auswerten sowie Zeugen und beteiligte Beamte befragen. Sollte tatsächlich ein Schuss gefallen sein, müssen Anlass, Richtung und Entfernung ebenso geklärt werden wie die Frage, wem er zuzuordnen ist.

LBD ist die französische Abkürzung für einen Werfer von Verteidigungsgeschossen. Sein Gebrauch unterliegt besonderen Vorschriften. Bei Verletzungen im Gesicht oder am Auge prüfen Ermittler daher regelmäßig, ob die Einsatzlage den Schuss rechtfertigte und ob die Regeln für Zielrichtung und Entfernung eingehalten wurden. Die Einleitung einer Untersuchung belegt allerdings noch kein Fehlverhalten. Sie dient zunächst der Klärung, ob ein strafrechtlich relevanter Verdacht besteht.

Nach Berichten französischer Medien untersucht die IGPN weitere schwere Verletzungen im Zusammenhang mit den Ereignissen vom 17. und 18. Oktober. Die Angaben zur Gesamtzahl dieser Verfahren änderten sich mit dem jeweiligen Stand der Berichterstattung. Der Straßburger Fall wird davon unabhängig geprüft.

Bislang haben weder die Staatsanwaltschaft noch die IGPN ein Ergebnis zur Ursache der Augenverletzung oder zur Rechtmäßigkeit eines möglichen Waffeneinsatzes veröffentlicht. Gesichert ist, dass der Mann am 17. Oktober schwer verletzt wurde und die Staatsanwaltschaft die Polizeiaufsicht eingeschaltet hat.

Quellen

  • Franceinfo
  • Dernières Nouvelles d'Alsace
  • Französisches Innenministerium
  • Le Parisien

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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