Paris – 24.10.2026: Nach der schweren Verletzung eines Fotografen bei einer Pariser Demonstration hat die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren eröffnet. Mit den Untersuchungen wurde die Generalinspektion der Nationalpolizei, kurz IGPN, beauftragt. Der 25-Jährige soll am 17. Oktober durch eine von der Polizei eingesetzte Granate verletzt worden sein. Nun soll geklärt werden, wie es dazu kam und wer dafür strafrechtlich verantwortlich sein könnte.
Ermittelt wird nach Angaben der Staatsanwaltschaft wegen mutmaßlicher Gewalt durch eine Amtsperson, die während einer Demonstration im öffentlichen Raum zu einer Verstümmelung oder dauerhaften Beeinträchtigung geführt haben soll. Diese rechtliche Einordnung bezeichnet zunächst nur den Untersuchungsgegenstand. Sie ist weder eine Feststellung von Schuld noch eine Anklage gegen bestimmte Polizeikräfte.
Der Fotograf erlitt nach den bislang veröffentlichten Informationen eine schwere Verletzung an der Oberschenkelarterie. Er hatte sich in Paris aufgehalten, um die Demonstration zu dokumentieren. Als Ort des Geschehens wird der Bereich um die Place de la République genannt. Wie der Einsatz genau verlief, aus welcher Entfernung das Mittel abgefeuert wurde und um welchen Granatentyp es sich handelte, müssen die Ermittler noch rekonstruieren.
Die IGPN untersucht mögliche Verfehlungen von Angehörigen der französischen Nationalpolizei. Ihre Ermittler können unter anderem Videoaufnahmen, Funkverkehr und Einsatzprotokolle auswerten sowie beteiligte Beamte und Zeugen befragen. Auch die Aussage des Verletzten und Berichte weiterer Anwesender können für die Rekonstruktion maßgeblich sein. Über mögliche strafrechtliche Schritte entscheidet anschließend die Staatsanwaltschaft.
Öffentlich wurde der Fall, nachdem der Fotograf Strafanzeige erstattet hatte. Sein Rechtsbeistand erhob dabei den Vorwurf eines versuchten vorsätzlichen Tötungsdelikts. Die Staatsanwaltschaft wählte für das eingeleitete Verfahren zunächst eine andere rechtliche Einordnung und konzentriert sich auf den Verdacht schwerer Gewalt durch eine Amtsperson. Eine solche Qualifikation kann sich im Verlauf der Untersuchungen ändern, wenn neue Erkenntnisse hinzukommen.
Bei größeren Demonstrationen bewegen sich Einsatzkräfte, Teilnehmer, Passanten und Medienschaffende häufig auf engem Raum. Die Arbeit von Fotografen ist dabei für die öffentliche Dokumentation des Geschehens von besonderer Bedeutung, bringt sie jedoch oft in unmittelbare Nähe polizeilicher Maßnahmen. Die Untersuchung muss deshalb sowohl den konkreten Einsatz des Zwangsmittels als auch die Position und Tätigkeit des Fotografen berücksichtigen.
Für den Verletzten bedeutet die Eröffnung des Verfahrens, dass seine Anzeige nun innerhalb eines formellen Ermittlungsrahmens bearbeitet wird. Die Pariser Staatsanwaltschaft nannte bislang weder einzelne Beschuldigte noch einen Termin für erste Ergebnisse der IGPN.
Quellen
- Franceinfo
- Le Parisien
- Brut
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).