Politik & Gesellschaft

Nasrou nennt Demonstrationsverbote ein Eingeständnis des Scheiterns

Der Generalsekretär der Republikaner, Othman Nasrou, kritisiert die Verbote mehrerer Proteste gegen hohe Lebenshaltungskosten. Die Regierung verweist auf Ausschreitungen bei der vorangegangenen Mobilisierung.

Paris – 24.10.2026: Othman Nasrou, Generalsekretär der konservativen Republikaner und erster Vizepräsident der Region Île-de-France, hat die behördlichen Verbote mehrerer Demonstrationen gegen hohe Lebenshaltungskosten scharf kritisiert. Im Sender franceinfo nannte er die Untersagungen ein Eingeständnis des Scheiterns der Regierung. Seine Äußerung fiel am Tag einer landesweiten Mobilisierung, für die Polizei und Gendarmerie ihre Präsenz deutlich verstärkten.

Die Proteste knüpfen an die Demonstrationen vom 17. Oktober an. Neben großen friedlichen Aufzügen war es damals zu Sachbeschädigungen und gewaltsamen Zwischenfällen gekommen. Die Regierung begründet die neuen Einschränkungen mit der Gefahr weiterer Ausschreitungen. Das Innenministerium wies die Präfekten an, Kontrollen insbesondere an Bahnhöfen und wichtigen Verkehrsachsen auszuweiten. Gewaltbereite Personen und gefährliche Gegenstände sollten so frühzeitig erkannt werden.

Die Verbote gelten nicht einheitlich im ganzen Land. In Marseille wurde eine von Gewerkschaften angemeldete Demonstration von der allgemeinen Untersagung im Département Bouches-du-Rhône ausgenommen. Das Verwaltungsgericht Marseille bestätigte am 24. Oktober zugleich die übrigen Beschränkungen. Behörden dürfen Versammlungen untersagen, wenn konkrete und unmittelbar drohende Straftaten oder schwerwiegende Gefahren für Menschen und Eigentum zu erwarten sind.

Auch in Lyon untersagte der Präfekt am 23. Oktober Demonstrationen, Aufzüge und politische Versammlungen im erweiterten Stadtzentrum für den folgenden Tag zwischen 10 und 23 Uhr. Die Stadtverwaltung verwies darauf, dass die Verantwortung für die öffentliche Ordnung bei Präfektur und Nationalpolizei liege. Vergleichbare Maßnahmen wurden unter anderem für Rouen und Le Havre angeordnet. Umfang und Rechtsgrundlage unterschieden sich jedoch je nach örtlicher Gefahrenlage.

Nasrous Kritik gilt der politischen Wirkung einer Strategie, die nach Regionen sowie zwischen angemeldeten und nicht angemeldeten Kundgebungen unterscheidet. Die Republikaner betrachten großflächige Verbote als Zeichen mangelnder staatlicher Kontrolle. Die Regierung argumentiert dagegen, das Demonstrationsrecht verpflichte die Behörden nicht dazu, Kundgebungen zuzulassen, wenn die Sicherheit von Teilnehmern, Passanten und Einsatzkräften nicht gewährleistet werden könne.

Rechtlich kommt es auf die Verhältnismäßigkeit jeder einzelnen Verfügung an. Französische Präfekten können Versammlungen beschränken oder untersagen, müssen ihre Entscheidung aber mit einer konkreten Gefahrenprognose begründen. Organisatoren können sich kurzfristig an die Verwaltungsgerichte wenden. Die Ausnahme für die gewerkschaftliche Kundgebung in Marseille belegt, dass selbst am Tag der Mobilisierung nach Veranstalter, Route und erwartetem Risiko differenziert wurde.

Damit trafen am 24. Oktober zwei staatliche Pflichten unmittelbar aufeinander: der Schutz der Versammlungsfreiheit und die Abwehr angekündigter Gefahren nach den Ausschreitungen der Vorwoche. Das Innenministerium setzte landesweit auf zusätzliche Einsatzkräfte und präventive Kontrollen; zugelassene Demonstrationen konnten unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen stattfinden.

Quellen

  • franceinfo
  • Französisches Innenministerium
  • Verwaltungsgericht Marseille
  • Stadt Lyon

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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