Paris – 03.09.2026: Marine Le Pen hat die Debatte über ein Verbot des islamischen Kopftuchs im öffentlichen Raum neu entfacht. Für den Fall eines Wahlsiegs 2027 stellt die Politikerin des Rassemblement National ein Referendum über ein Gesetz gegen islamistische Ideologien in Aussicht. Das Tragen eines Kopftuchs könnte demnach mit einem Bußgeld geahndet werden. Damit rückt ein seit Jahrzehnten umstrittenes Thema früh in den Präsidentschaftswahlkampf.
Der Vorstoß folgt auf Äußerungen des RN-Abgeordneten Jean-Philippe Tanguy Ende August. Er hatte erklärt, das Tragen eines Kopftuchs im öffentlichen Raum solle ähnlich wie ein Verstoß gegen die Anschnallpflicht sanktioniert werden. Aus der Parteiführung kamen danach unterschiedliche Präzisierungen. RN-Vizepräsident Sébastien Chenu sagte, eine allgemein gefasste Regel solle nicht jede kleine religiöse Kopfbedeckung erfassen. Wie eine solche Abgrenzung praktisch und rechtssicher gelingen könnte, ließ er offen.
Le Pen verbindet die Initiative mit ihrem langjährigen Kampf gegen das, was sie als islamistische Ideologie bezeichnet. Sie spricht damit einen Kern ihrer Wählerschaft an, während der RN zugleich seine Regierungsfähigkeit vor der Wahl 2027 herausstellen will. Innerhalb der Partei waren bereits im Juli Vorbehalte gegen ein pauschales Verbot laut geworden. Kritiker befürchten rechtliche Niederlagen und eine weitere Verschärfung gesellschaftlicher Konflikte.
Das geltende französische Recht unterscheidet zwischen Schulen, öffentlichen Diensten und dem allgemeinen öffentlichen Raum. Seit dem Gesetz vom 15. März 2004 dürfen Schülerinnen und Schüler an öffentlichen Schulen keine auffälligen Zeichen oder Kleidungsstücke tragen, die ihre Religionszugehörigkeit erkennen lassen. Die Regel erfasst auch andere sichtbare religiöse Symbole, gilt aber nicht allgemein für Erwachsene auf Straßen, in Geschäften oder in öffentlichen Verkehrsmitteln.
Das Gesetz vom 11. Oktober 2010 verbietet zudem die Verhüllung des Gesichts im öffentlichen Raum. Es betrifft etwa Vollverschleierungen, begründet jedoch kein allgemeines Kopftuchverbot. Wer öffentliche Dienste nutzt, darf grundsätzlich religiöse Kleidung tragen. Für Staatsbedienstete gelten wegen des Neutralitätsgebots strengere Vorschriften. Ein Verbot des gewöhnlichen Kopftuchs im gesamten öffentlichen Raum ginge daher weit über die heutige Rechtslage hinaus.
Auch ein Referendum bietet keinen einfachen Ausweg. Artikel 11 der französischen Verfassung erlaubt Volksabstimmungen unter anderem über die Organisation staatlicher Gewalt sowie über bestimmte Reformen der Wirtschafts-, Sozial- oder Umweltpolitik. Ob ein Gesetz über religiöse Kleidung darunter fiele, ist umstritten. Verfassungsrechtliche Freiheitsgarantien und internationale Verpflichtungen würden durch ein Mehrheitsvotum nicht außer Kraft gesetzt.
Die Kopftuchfrage prägt Frankreichs politische Auseinandersetzungen seit den Schulkonflikten der späten 1980er-Jahre. Sie berührt Laizität, Gleichberechtigung, öffentliche Ordnung und Religionsfreiheit. Einen konkreten Gesetzestext hat Le Pen bislang nicht vorgelegt.
Quellen
- Le Monde
- Boursorama
- Légifrance
- Vie publique
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).