Politik & Gesellschaft

Illegaler Welpenhandel floriert in sozialen Netzwerken

In Frankreich werden Welpen über soziale Netzwerke verkauft, teils mit falschen Papieren oder verschleierter Herkunft. Behörden nennen klare Warnzeichen für unseriöse Angebote.

Paris – 03.09.2026: Niedliche Fotos, knappe Beschreibungen, schnelle Verkäufe: In sozialen Netzwerken werden in Frankreich täglich Welpen angeboten. Eine am Mittwoch veröffentlichte Recherche von Franceinfo beschreibt, wie hinter vermeintlich privaten Anzeigen ein lukratives Geschäft mit illegal eingeführten Tieren, gefälschten Dokumenten und nicht angemeldeten Zuchten stehen kann. Über konkrete neue Ermittlungsverfahren berichtet der Sender nicht.

Der Onlinehandel mit Haustieren ist in Frankreich streng geregelt. Welpen dürfen grundsätzlich nur von Züchtern oder gewerblichen Verkäufern im Internet angeboten werden. Bei Hunden, Katzen und Frettchen müssen Plattformen und Inserenten bestimmte Angaben vor der Veröffentlichung überprüfen lassen. Dazu zählen die Identität des Anbieters und die Registrierung des Tieres in der nationalen Datei I-CAD. Geprüfte Anzeigen müssen entsprechend gekennzeichnet sein.

Für Kaufinteressierte ist diese Kennzeichnung mehr als eine Formalität. Fehlt sie, können nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums gesetzliche Vorgaben verletzt sein. Das Ministerium empfiehlt, das Tier vor dem Kauf persönlich zu sehen, seine Identifikationsnummer bei I-CAD abzugleichen und für ein angeblich kostenlos abzugebendes Tier kein Geld zu überweisen. Auffallend niedrige Preise und Übergaben auf Parkplätzen gelten ebenfalls als Warnzeichen.

Die Missstände beginnen häufig lange vor der Anzeige. Zu früh von der Mutter getrennte Welpen können über Grenzen transportiert und später mit falschen Angaben zu Alter, Herkunft oder Zuchtstätte weiterverkauft werden. Französische Behörden haben in früheren Verfahren gefälschte Identitäts- und Gesundheitsunterlagen sowie unzureichende Impfungen festgestellt. Damit berührt der illegale Handel sowohl den Tierschutz als auch die staatliche Gesundheitskontrolle.

Ein Welpe darf in Frankreich erst verkauft werden, wenn er älter als acht Wochen ist. Vor der Übergabe muss er gekennzeichnet und in der nationalen Datenbank erfasst sein. Käufer müssen zudem ein Zertifikat über ihre Kenntnisse und Verpflichtungen unterzeichnen. Zwischen der Unterschrift und der Übergabe liegen mindestens sieben Tage. Die Frist soll verhindern, dass die Anschaffung aus einem spontanen Entschluss heraus erfolgt.

Für Züchter gelten weitere Vorgaben. Sie dürfen grundsätzlich nur Tiere aus eigener Zucht verkaufen und müssen dem künftigen Halter die Mutter des Welpen persönlich zeigen. In einer Onlineanzeige sind unter anderem Alter, Preis, Geburtsort, Kennzeichnung und Angaben zur Zucht vorgeschrieben. Verweigert ein Anbieter solche Informationen oder antwortet ausweichend, sollten Interessenten vom Kauf Abstand nehmen.

Verdächtige Anzeigen und Hinweise auf Tiermisshandlung können der Polizei oder Gendarmerie sowie über das staatliche Meldesystem PHAROS übermittelt werden. Bei Zweifeln verweist das Landwirtschaftsministerium außerdem auf die zuständigen Départementsstellen für Bevölkerungsschutz.

Quellen

  • Franceinfo
  • Französisches Ministerium für Landwirtschaft
  • Service-Public.fr

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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