Paris – 03.09.2026: Ein kleiner Hund, ein freundliches Foto, dazu das Versprechen einer schnellen Übergabe: So beginnen viele Online-Angebote. Doch hinter Anzeigen für vermeintlich günstige Rassewelpen können sich illegale Handelswege verbergen. Franceinfo berichtet über den Welpenhandel im Internet und die Schwierigkeit, unseriöse Angebote frühzeitig zu erkennen.
Nach Schätzungen aus früheren parlamentarischen Unterlagen gelangen jährlich Zehntausende Welpen illegal nach Frankreich. Dabei handelt es sich nicht um eine amtliche Jahresstatistik, wohl aber um einen Hinweis auf die mögliche Größenordnung. Häufig kommen die Tiere aus anderen europäischen Ländern. Herkunft, Alter, Impfstatus und Identifikation lassen sich für Käuferinnen und Käufer dann nur schwer überprüfen.
Die französischen Vorschriften sind strenger, als viele Nutzer sozialer Netzwerke vermuten. Online-Angebote zur entgeltlichen Abgabe von Hunden und Katzen sind grundsätzlich untersagt. Ausnahmen gelten unter engen Voraussetzungen für eigens dafür vorgesehene Rubriken und berechtigte Anbieter. Verkaufsanzeigen müssen unter anderem Angaben zu Tierart, Rasse, Kennzeichnung und Wurf enthalten. Die Plattformen sollen die Identität des Anbieters sowie die Pflichtangaben über das nationale Identifikationssystem I-CAD prüfen.
Wer einen Hund entgeltlich oder unentgeltlich übernimmt, muss außerdem ein Kenntnis- und Verpflichtungszertifikat über die Bedürfnisse des Tieres unterschreiben. Die Übergabe darf frühestens sieben Tage nach Aushändigung des Dokuments erfolgen. Diese Frist soll spontane Entscheidungen erschweren. Private Chats, vorgebliche Schenkungen oder nachträglich verlangte Transportkosten können die vorgesehenen Kontrollen jedoch umgehen.
Für die Tiere hat das mitunter gravierende Folgen. Werden Welpen zu früh von Mutter und Wurf getrennt, unter schlechten Bedingungen transportiert oder mit unvollständigen Papieren verkauft, sind Gesundheit und Sozialisation gefährdet. Auch die Käufer können getäuscht werden: Ein online als geimpfter Rassehund angebotenes Tier kann ungeklärter Herkunft sein oder ohne die zugesagten tierärztlichen Nachweise übergeben werden.
Die Europäische Union reagiert ebenfalls auf Lücken bei Kontrolle und Rückverfolgbarkeit. Eine im Juni 2026 beschlossene Verordnung über das Wohlergehen und die Rückverfolgbarkeit von Hunden und Katzen sieht ein öffentlich zugängliches Prüfsystem vor. Damit sollen Angaben zu Identifikation und Registrierung bei Online-Anzeigen überprüft werden können.
Bis die neuen Instrumente praktisch greifen, gelten einfache Vorsichtsregeln: keine Zahlungen für undurchsichtige Zusatzkosten, keine Übergabe ohne überprüfbare Kennzeichnung und vollständige Dokumente, keine Entscheidung unter Zeitdruck. In den zulässigen Online-Rubriken muss bereits heute erkennbar sein, ob eine Anzeige geprüft wurde. Fehlende Nachweise sind deshalb kein nebensächlicher Formfehler, sondern ein konkretes Warnzeichen für Käufer und Tierschutzbehörden.
Quellen
- Franceinfo
- Service-Public.fr
- Légifrance
- EUR-Lex
- Französische Nationalversammlung
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).