Paris – 31.08.2026: Frankreichs Regierung bereitet den Staatshaushalt und das Sozialversicherungsbudget für 2027 vor. Premierminister Sébastien Lecornu bekräftigte am Wochenende, dass zur Konsolidierung der öffentlichen Finanzen keine allgemeinen Steuererhöhungen vorgesehen seien. Stattdessen sollen vor allem Ausgaben begrenzt werden, die infolge der alternden Bevölkerung, steigender Zinsen und wachsender Gesundheitskosten zunehmen.
Im Rentensystem wird eine abgeschwächte Inflationsanpassung hoher Altersbezüge erwogen. Wirtschaftsminister Roland Lescure hatte diese Möglichkeit bereits Mitte August angesprochen. Nach den bisherigen Angaben richtet sich die Überlegung vor allem auf wohlhabendere Rentner. Eine Einkommensschwelle oder ein konkreter Anpassungssatz wurden bislang jedoch nicht festgelegt. Es handelt sich damit um eine politische Prüfoption, nicht um einen beschlossenen Eingriff.
Die fiskalische Wirkung könnte erheblich sein. Eine für den Premierminister erstellte Untersuchung veranschlagte die Einsparung bei den Grundrenten auf rund 2,9 Milliarden Euro, falls deren Anpassung ein Jahr lang um einen Prozentpunkt hinter der Inflation zurückbliebe. Grundlage der Rechnung waren prognostizierte Ausgaben von 288 Milliarden Euro für die Grundrentensysteme im Jahr 2025. Der tatsächliche Ertrag hinge von der Ausgestaltung und vom Kreis der Betroffenen ab.
Auch die Ausgaben für Krankschreibungen sollen stärker kontrolliert werden. Vom 1. September 2026 an gelten neue Regeln: Erstbescheinigungen sind grundsätzlich auf einen Monat, Verlängerungen auf zwei Monate begrenzt, sofern keine medizinische Ausnahme vorliegt. Bei längeren Verlängerungen können Arbeitgeber den medizinischen Dienst der Krankenversicherung einschalten. Die Vorgaben betreffen Ausstellung und Kontrolle der Bescheinigungen; die ärztliche Beurteilung des jeweiligen Krankheitsfalls bleibt davon unberührt.
Daneben erwägt die Regierung Änderungen beim Krankentagegeld. Nach den bislang bekannten Planungen soll die Obergrenze der entschädigungsfähigen Einkommen zum 1. November 2026 sinken. Vorgesehen sind außerdem steuerliche Änderungen bei Leistungen infolge von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Die Regierung verbindet diese Vorhaben mit dem Ziel, 2027 mehrere Hundert Millionen Euro einzusparen. Die Einzelheiten müssen noch in Gesetzestexte gefasst werden.
Der finanzpolitische Spielraum ist gering. Der verabschiedete Haushalt für 2026 sieht ein öffentliches Defizit von fünf Prozent des Bruttoinlandsprodukts vor; 2027 soll die Quote weiter sinken. Schwaches Wirtschaftswachstum und höhere Finanzierungskosten erhöhen zugleich den Druck auf den Staat. Renten und Gesundheit zählen zu den größten strukturell wachsenden Ausgabenblöcken.
Die Regierung will ihre Entscheidungen vor der für den 30. September 2026 vorgesehenen Vorlage des Haushaltsgesetzes und des Sozialversicherungsfinanzierungsgesetzes treffen. Im Parlament dürfte vor allem um die soziale Staffelung einer geringeren Rentenanpassung und die Auswirkungen strengerer Regeln für Krankschreibungen gerungen werden.
Quellen
- Franceinfo: Renten und Krankschreibungen im Fokus der Sparpläne für 2027
- Französisches Haushaltsministerium: Ergebnisse 2025 und Perspektiven für 2026 und 2027
- Le Monde: Regierung prüft Begrenzung der Rentenanpassung
- TF1 Info: Sparoptionen für den Haushalt 2027
- Service-Public.fr: Neue Regeln für Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).