Politik & Gesellschaft

Pécresse kritisiert geplante Kopftuch-Geldstrafe des RN

Valérie Pécresse lehnt den Vorstoß des Rassemblement National ab, Frauen wegen eines islamischen Kopftuchs im öffentlichen Raum zu bestrafen. Die Präsidentin der Region Île-de-France nennt den Plan demagogisch und praktisch nicht durchsetzbar.

Paris – 31.08.2026: Valérie Pécresse hat den Vorstoß des Rassemblement National zurückgewiesen, das Tragen eines islamischen Kopftuchs im öffentlichen Raum künftig mit einer Geldbuße zu ahnden. Die Präsidentin der Region Île-de-France sagte am Montag bei Franceinfo, eine solche Regelung sei demagogisch und praktisch nicht durchsetzbar. Erwachsene Frauen seien frei, einer Religion ihrer Wahl anzugehören oder keiner Religion zu folgen.

Auslöser war eine Erklärung des RN-Abgeordneten Jean-Philippe Tanguy vom Sonntag, 30. August. Der Vertraute Marine Le Pens sagte, Frauen mit Kopftuch müssten im Falle eines Sieges des Rassemblement National bei der Präsidentschaftswahl 2027 mit einer Geldstrafe rechnen. Nach seiner Darstellung hat die Partei damit eine bislang intern umstrittene Frage entschieden.

Pécresse unterschied in ihrer Reaktion zwischen ihrer politischen Bewertung des Kopftuchs und staatlichen Sanktionen. Das Kopftuch sei aus ihrer Sicht kein Kleidungsstück wie jedes andere. Daraus folge jedoch keine Befugnis, erwachsene Frauen auf der Straße wegen ihrer Kleidung zu bestrafen. Ihre Kritik zielt damit auf die praktische Umsetzung eines Verbots und den damit verbundenen Eingriff in individuelle Freiheitsrechte.

Das geltende französische Recht kennt kein allgemeines Verbot des islamischen Kopftuchs im öffentlichen Raum. Das Gesetz vom 11. Oktober 2010 untersagt vielmehr Kleidung, die das Gesicht in der Öffentlichkeit verdeckt. Es betrifft insbesondere Vollverschleierungen, nicht aber ein gewöhnliches Kopftuch, bei dem das Gesicht sichtbar bleibt. Für öffentliche Schulen gelten eigene Regeln: Dort sind auffällige religiöse Zeichen für Schülerinnen und Schüler seit 2004 verboten.

Eine Sanktion für das Kopftuch würde deshalb ein neues Gesetz erfordern und weit über das geltende Verbot der Gesichtsverhüllung hinausgehen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bestätigte 2014 die französische Regelung zur Verhüllung des Gesichts. Das Urteil bezog sich jedoch auf dessen vollständige Bedeckung und liefert keine unmittelbare Grundlage für ein allgemeines Verbot religiös motivierter Kopfbedeckungen.

Die Auseinandersetzung macht zugleich Unterschiede innerhalb der französischen Rechten sichtbar. Pécresse, die der konservativen Partei Les Républicains angehört, vertritt eine strenge Auslegung der staatlichen Neutralität, lehnt aber eine allgemeine Kleidungskontrolle im öffentlichen Raum ab. Der RN erhebt das Kopftuch dagegen erneut zu einem Programmpunkt für die Präsidentschaftswahl 2027 und begründet die Forderung mit dem Kampf gegen islamistische Ideologien.

Der Vorstoß folgt auf eine im Juli 2026 öffentlich gewordene Debatte innerhalb des RN über die künftige Linie der Partei. Tanguys Erklärung gibt der Forderung nun die Form einer angekündigten Sanktion. Ein ausgearbeiteter Gesetzentwurf, die Höhe der möglichen Geldbuße oder ein verbindlicher Plan zur Umsetzung liegen bislang nicht vor.

Quellen

  • Franceinfo
  • Le Parisien
  • Légifrance
  • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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