Wirtschaft

Fnaim verurteilt Verstöße gegen Mietobergrenzen

Frankreichs Immobilienverband verlangt, Mietobergrenzen und Vermietungsverbote für energetisch besonders schlechte Wohnungen konsequent durchzusetzen. Das bestehende Kontrollsystem hält er jedoch für teuer und kontraproduktiv.

Paris – 03.09.2026: Der Präsident des französischen Immobilienverbands Fnaim, Loïc Cantin, hat Vermieter scharf kritisiert, die geltende Mietobergrenzen umgehen. Wer sich über die Regeln hinwegsetze, müsse mit Sanktionen rechnen, sagte Cantin am Donnerstag dem Sender franceinfo. Zugleich griff er die Ausgestaltung des Kontrollsystems an: Es koste den Staat zu viel und wirke nach Ansicht des Verbands kontraproduktiv.

Cantin stellt die Pflicht zur Rechtstreue damit nicht infrage. Wer eine Wohnung in einem Gebiet mit Mietpreisbegrenzung anbietet, muss sich an die dort festgelegten Referenzwerte halten. Der Verbandspräsident bezweifelt jedoch, dass die staatlichen Kontrollen und die mit ihnen verbundenen Ausgaben den angespannten Wohnungsmarkt wirksam entlasten. Der Fnaim vertritt unter anderem Immobilienmakler und Hausverwaltungen; seine Wortmeldungen spiegeln daher auch die Interessen professioneller Akteure der Branche.

Die Mietpreisbegrenzung gilt nicht flächendeckend in Frankreich. Sie wird in ausgewählten Gemeinden und Ballungsräumen angewandt, in denen Wohnraum knapp und die Nachfrage hoch ist. Bei betroffenen Hauptwohnsitzen darf die vereinbarte Anfangsmiete einen amtlich bestimmten Referenzwert nur unter engen Voraussetzungen überschreiten. In Paris richten sich die zulässigen Beträge unter anderem nach Stadtviertel, Baualter, Wohnungsart und Möblierung.

Private Vermieter müssen bei Missachtung der Pariser Vorgaben mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro rechnen, Unternehmen mit bis zu 15.000 Euro. Zudem kann eine überhöhte Miete herabgesetzt werden; zu viel gezahlte Beträge können zurückverlangt werden. Mieterinnen und Mieter müssen einen möglichen Verstoß allerdings erkennen und eine Überprüfung anstoßen. Cantins Einwand zielt somit auf die Wirksamkeit und die Kosten des Verfahrens, nicht auf eine Duldung rechtswidriger Mieten.

Der Fnaim-Präsident verband seine Kritik mit einer Forderung zur Energiepolitik. Das Vermietungsverbot für Wohnungen der schlechtesten Energieklasse G müsse konsequenter angewandt werden. Seit dem 1. Januar 2025 dürfen solche Wohnungen bei neuen Mietverhältnissen grundsätzlich nicht mehr vermietet werden. Sie gelten wegen ihres besonders hohen Energieverbrauchs nicht mehr als angemessener Wohnraum. Die Regel soll Mieter vor hohen Heizkosten schützen und Eigentümer zu Sanierungen bewegen.

Wird eine Wohnung der Klasse G dennoch vermietet, können Betroffene vor Gericht Arbeiten verlangen. Je nach Entscheidung kommen auch eine Mietminderung oder die Aussetzung von Zahlungen bis zur Sanierung infrage. Cantin verlangt damit eine strengere Anwendung bestehender Qualitätsvorgaben, während er die Mietpreisbegrenzung als ungeeignetes und kostspieliges Instrument bewertet.

Quellen

  • franceinfo
  • Ministerium für ökologischen Wandel und Wohnungsbau
  • Service Public

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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