Politik & Gesellschaft

Anzeige gegen Greg Guillotin wegen mutmaßlicher Partnerschaftsgewalt

Die frühere Partnerin des französischen YouTubers Greg Guillotin wirft ihm Gewalt und Belästigung vor. Die Staatsanwaltschaft in Évry prüft ihre Anzeige.

Évry – 04.09.2026: Gegen den französischen YouTuber und Komiker Greg Guillotin liegt eine Anzeige wegen mutmaßlicher Partnerschaftsgewalt und Belästigung vor. Seine frühere Partnerin reichte sie bei der Staatsanwaltschaft in Évry im Département Essonne ein. Bekannt wurde der Vorgang am Freitag, dem 4. September. Eine Anzeige ist kein Beleg für eine Straftat; für Guillotin gilt die Unschuldsvermutung.

Die 27 Jahre alte Frau wirft ihrem ehemaligen Partner vor, sie während ihrer Beziehung wiederholt körperlich und psychisch misshandelt zu haben. Ihr Anwalt Jean-Baptiste Riolacci teilte mit, seine Mandantin habe der Justiz konkrete Unterlagen zur Stützung ihrer Angaben übergeben. Die erhobenen Vorwürfe beziehen sich den veröffentlichten Informationen zufolge auf den Zeitraum von 2019 bis 2026.

Nach Darstellung des Anwalts lernte die Frau Guillotin über soziale Netzwerke kennen, als sie 19 Jahre alt war; er war damals 35. Sie beschreibt eine Beziehung, die von Kontrolle, Demütigungen und Beleidigungen geprägt gewesen sei. Diese Schilderung gibt zunächst allein den Inhalt der Anzeige wieder. Ob sie sich strafrechtlich erhärten lässt, müssen die zuständigen Behörden prüfen.

Die Anzeige ging demnach am 17. Juni 2026 bei der Staatsanwaltschaft in Évry ein. Die Behörde bestätigte den Erhalt der Unterlagen. Nach den am Freitag veröffentlichten Informationen war noch kein Ermittlungsdienst offiziell mit dem Vorgang betraut. Die Staatsanwaltschaft kann nun zusätzliche Auskünfte einholen, Vorermittlungen veranlassen oder das Verfahren einstellen, falls sie keinen hinreichenden Anlass für weitere Schritte sieht.

Eine Stellungnahme Guillotins zu den Anschuldigungen lag am Freitag nicht vor. Der 40-Jährige ist in Frankreich vor allem durch aufwendig inszenierte Streiche mit versteckter Kamera sowie durch Auftritte in Fernsehformaten bekannt. Seine Reichweite verleiht der Anzeige besondere öffentliche Aufmerksamkeit, ändert jedoch nichts an den rechtsstaatlichen Maßstäben für die Prüfung der Vorwürfe.

Betroffene von Gewalt in Paarbeziehungen können sich in Frankreich an Polizei oder Gendarmerie wenden oder unmittelbar bei der Staatsanwaltschaft Anzeige erstatten. Diese entscheidet anschließend, ob Ermittlungen aufgenommen, weitere Unterlagen angefordert oder Beteiligte vernommen werden. Auch Schutzmaßnahmen können unabhängig von einem späteren Strafurteil geprüft werden; ob solche Schritte in diesem Fall beantragt wurden, ist nicht bekannt.

Der Vorgang liegt damit zunächst bei der Staatsanwaltschaft in Évry. Bestätigt sind der Eingang der Anzeige und die Übergabe von Unterlagen durch die frühere Partnerin. Zu einer Vernehmung Guillotins, der Einleitung förmlicher Ermittlungen oder einem möglichen Gerichtstermin gab es am Abend des 4. September keine bestätigten Angaben.

Quellen

  • Franceinfo
  • Le Dauphiné Libéré
  • Französisches Justizministerium

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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