Paris – 31.08.2026: Unabhängige Fachleute mit Mandat des UN-Menschenrechtsrats haben erhebliche Bedenken wegen der strafrechtlichen Verfahren und weiterer Maßnahmen gegen die französisch-palästinensische Europaabgeordnete Rima Hassan geäußert. In einer veröffentlichten Mitteilung befassen sie sich mit Ermittlungen wegen Verherrlichung des Terrorismus, die Beiträge in sozialen Netzwerken und öffentliche Äußerungen Hassans zum Nahostkonflikt betreffen.
Die Fachleute sehen die Gefahr, dass das Vorgehen gegen die Politikerin von La France insoumise politisch motiviert sein könnte. Zugleich warnen sie vor einer weiter reichenden Einschränkung von Stimmen, die für die Rechte der Palästinenser eintreten. Hassan selbst hatte sich an die Fachleute gewandt. Diese arbeiten aufgrund von Mandaten des Menschenrechtsrats, sind aber unabhängig und sprechen nicht im Namen der Vereinten Nationen als Organisation.
Hassan muss sich am 19. und 20. Oktober 2026 vor dem Pariser Strafgericht verantworten. Die ursprünglich für den 7. Juli angesetzte Verhandlung war auf Antrag ihrer Verteidigung vertagt worden. Nach Angaben der Pariser Staatsanwaltschaft geht es um einen am 26. März 2026 veröffentlichten Beitrag, der aus Sicht der Anklage öffentlich terroristische Taten verherrlicht haben soll.
In dem inzwischen gelöschten Beitrag nahm Hassan auf Kōzō Okamoto Bezug. Okamoto gehörte zu dem Kommando, das am 30. Mai 1972 am damaligen Flughafen Lod in Israel einen Anschlag verübte. Die Staatsanwaltschaft leitete daraufhin ein Verfahren ein. Hassan wurde am 2. April in Paris vorübergehend in Polizeigewahrsam genommen und anschließend mit einer gerichtlichen Ladung entlassen.
Die Abgeordnete und ihr Anwalt Vincent Brengarth weisen die strafrechtliche Bewertung zurück. Sie werfen den Ermittlungsbehörden unverhältnismäßige Maßnahmen und Verfahrensmängel vor. Zugleich stellte die Staatsanwaltschaft dreizehn frühere Verfahren gegen Hassan ein. Andere Beschwerden und Ermittlungen zu Äußerungen der Politikerin sind davon rechtlich zu trennen.
Der Straftatbestand der Verherrlichung des Terrorismus ist im französischen Strafrecht verankert. Seine Anwendung wird seit dem Terrorangriff der Hamas auf Israel vom 7. Oktober 2023 besonders intensiv diskutiert. Menschenrechtsfachleute hatten bereits zuvor vor einer zu weiten Auslegung entsprechender Vorschriften gewarnt. Strafrechtliche Eingriffe müssten gesetzlich bestimmt, erforderlich und verhältnismäßig sein; legitime politische Debatten dürften dadurch nicht unterbunden werden.
Die öffentliche Aufmerksamkeit ist auch deshalb groß, weil Hassan dem Europäischen Parlament angehört und zu den bekanntesten Stimmen ihrer Partei in der Nahostdebatte zählt. Das Pariser Gericht wird im Oktober über den konkreten Vorwurf im Zusammenhang mit dem Beitrag vom 26. März entscheiden. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung.
Quellen
- Franceinfo
- UN-Hochkommissariat für Menschenrechte
- Le Monde
- Anadolu Ajansı
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).