Politik & Gesellschaft

Verdächtiger von Trappes bestreitet rassistisches Motiv

Nach den tödlichen Schüssen in Trappes und La Verrière nennt die Anti-Terror-Staatsanwaltschaft neue Einzelheiten. Ein Verletzter schwebt weiterhin in Lebensgefahr.

Trappes – 26.10.2026: Drei Tage nach den tödlichen Schüssen in Trappes und La Verrière hat die französische Anti-Terror-Staatsanwaltschaft den Stand der Ermittlungen präzisiert. Der 39-jährige Verdächtige räumt demnach die ihm vorgeworfenen Taten grundsätzlich ein, bestreitet jedoch ein rassistisches Motiv. Seine polizeiliche Vernehmung wurde am Montag nach einer weiteren psychiatrischen Untersuchung fortgesetzt.

Nach Angaben des Anti-Terror-Staatsanwalts Olivier Christen führte die Fahrt des Verdächtigen am Freitag, dem 23. Oktober, über rund zwölf Kilometer und zu acht Tatorten im Département Yvelines. Die Ermittler gehen von mindestens 128 abgegebenen Schüssen aus. Beamte einer Anti-Kriminalitätsbrigade nahmen den Mann schließlich in Coignières fest. Das Verfahren führt der Parquet national antiterroriste, die französische Anti-Terror-Staatsanwaltschaft.

Neue Aufnahmen einer Überwachungskamera, über die Franceinfo berichtet, sollen den Verdächtigen während der Angriffsfahrt mit einer automatischen Schusswaffe zeigen. Die Bilder könnten den Ermittlern helfen, die zeitliche Abfolge der Taten und die Bewegungen des Mannes zu rekonstruieren. Zu den einzelnen Tatorten und dem genauen Inhalt der Aufnahmen machte die Staatsanwaltschaft zunächst keine näheren Angaben.

Bei den Angriffen wurde der 26-jährige Pengo Bossio Wangi getötet. Sieben weitere Menschen erlitten Verletzungen, vier von ihnen schwere. Drei Schwerverletzte werden weiterhin im Krankenhaus behandelt. Bei einer Person besteht nach Angaben Christens noch immer Lebensgefahr. Ein schwer verletztes Kind befindet sich inzwischen nicht mehr in akuter Lebensgefahr.

Der Verdächtige stelle die tatsächlichen Abläufe nicht grundsätzlich in Abrede, widerspreche aber der Bewertung als rassistisch motivierte Tat, sagte Christen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Mordes und versuchten Mordes im Zusammenhang mit einem terroristischen Vorhaben. Als erschwerender Umstand wird geprüft, ob der Mann Opfer aufgrund ihrer tatsächlichen oder zugeschriebenen Herkunft, Nationalität oder Religion auswählte.

Für die juristische Bewertung ist das Bestreiten eines rassistischen Motivs allein nicht maßgeblich. Die Ermittler gleichen die Aussage des Mannes mit Zeugenaussagen, Aufnahmen, digitalen Spuren und den kriminaltechnischen Befunden an den acht Tatorten ab. Der Tatverdächtige gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig. Über eine Anklage und seine strafrechtliche Verantwortlichkeit ist bislang nicht entschieden.

Die Anti-Terror-Staatsanwaltschaft widersprach außerdem Berichten, wonach im Fahrzeug des Verdächtigen Flugblätter einer politischen Partei gefunden worden seien. Solche Unterlagen seien dort nicht sichergestellt worden. Damit korrigierte die Behörde eine konkrete Behauptung über mögliche politische Bezüge der Tat, während die Ermittlungen zum Motiv andauern.

Quellen

  • Franceinfo
  • Parquet national antiterroriste
  • Le Monde
  • Associated Press
  • TF1 Info

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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