Paris – 27.10.2026: Der französische Senat hat den Verfassungsentwurf für ein autonomes Korsika innerhalb der Republik am 26. Oktober in erster Lesung abgelehnt. Zuvor hatte die Kammer den von der Nationalversammlung beschlossenen Text in wesentlichen Punkten verändert. Das Votum stoppt vorerst die geplante Verfassungsänderung und belastet den institutionellen Dialog über die Zukunft der Insel.
Der Streit entzündete sich vor allem an der Formulierung einer korsischen Gemeinschaft. Der ursprüngliche Entwurf verwies auf eine insulare, historische, sprachliche und kulturelle Gemeinschaft mit einer besonderen Bindung an ihr Gebiet. Die Senatsmehrheit strich diesen Begriff und beschränkte den Text auf die geografischen, historischen, sprachlichen und kulturellen Besonderheiten Korsikas.
Paul-Toussaint Parigi, autonomistischer Senator aus Haute-Corse, erklärte daraufhin den Rückzug autonomistischer, nationalistischer und separatistischer Kräfte aus dem Beauvau-Prozess. Der politische Dialog war 2022 nach schweren Unruhen auf Korsika begonnen worden. Auslöser war der gewaltsame Tod des korsischen Nationalisten Yvan Colonna, der nach einem Angriff im Gefängnis seinen Verletzungen erlag. Die Gespräche sollten einen institutionellen Ausweg innerhalb der französischen Verfassungsordnung eröffnen.
Der Gesetzentwurf sollte Korsika einen besonderen Autonomiestatus in der Verfassung sichern. Die Gebietskörperschaft hätte in festgelegten Bereichen gesetzliche und regulatorische Bestimmungen an die Verhältnisse der Insel anpassen können. Hoheitliche Befugnisse des Staates, Grundrechte sowie die Kontrolle durch Staatsrat und Verfassungsrat sollten davon unberührt bleiben. Die Reform wäre damit deutlich hinter den Forderungen korsischer Unabhängigkeitsbefürworter zurückgeblieben.
Die Gegner der ursprünglichen Fassung beriefen sich auf die Einheit und Unteilbarkeit der Republik sowie auf den verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz. Die Berichterstatterin Muriel Jourda argumentierte, der Begriff einer Gemeinschaft lasse sich nur schwer mit dem universalistischen Verständnis der französischen Verfassung vereinbaren. Auch Jean-Jacques Panunzi, Senator aus Corse-du-Sud, wandte sich gegen die Formulierung.
Die Regierung verteidigte den Entwurf hingegen als begrenzte institutionelle Anpassung. Justizminister Gérald Darmanin betonte während der Debatte, vorgesehen seien weder Korsisch als gleichberechtigte Amtssprache noch ein besonderer Einwohnerstatus oder die Anerkennung eines eigenständigen korsischen Volkes. Die französische Sprache, die nationale Souveränität und die Einheit des französischen Volkes blieben nach Darstellung der Regierung unangetastet.
Für eine Verfassungsrevision müssen Nationalversammlung und Senat zunächst einen wortgleichen Text beschließen. Danach wäre im Kongress, der gemeinsamen Versammlung beider Kammern, eine Mehrheit von drei Fünfteln nötig. Die Nationalversammlung hatte den Entwurf am 23. Juni 2026 angenommen. Nach dem Senatsvotum kündigte Raumordnungsministerin Françoise Gatel Gespräche mit Abgeordneten und Senatoren über eine mögliche Fortsetzung des Verfahrens an.
Quellen
- Senat: Gesetzgebungsdossier zur Verfassungsreform für Korsika
- Senat: Beschluss vom 26. Oktober 2026
- Senat: angenommene Änderungsanträge
- Public Sénat: Bericht zur Debatte und zum Rückzug aus dem Beauvau-Prozess
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).