Wirtschaft

Senat berät gesunde Lebensmittel zum Einkaufspreis

Große Supermärkte sollen mindestens 80 gesundheitsfördernde Lebensmittel ohne zusätzliche Handelsspanne anbieten. Verbände werben für den Entwurf, der Wirtschaftsausschuss warnt vor schwer kontrollierbaren Vorgaben.

Paris – 22.10.2026: Der französische Senat berät an diesem Donnerstag einen Gesetzentwurf, der große Supermärkte zu einem dauerhaften Angebot gesundheitsfördernder Lebensmittel zum Einkaufspreis verpflichten soll. Mindestens 80 unterschiedliche Produkte wären über das Jahr anzubieten. Foodwatch Frankreich und 41 weitere Organisationen haben die Senatorinnen und Senatoren in einem offenen Brief aufgefordert, dem Vorhaben zuzustimmen.

Der Entwurf der grünen Senatorin Antoinette Guhl erfasst Geschäfte mit mehr als 400 Quadratmetern Verkaufsfläche, sofern sie zu Handelsketten mit mindestens fünf Filialen gehören. Das Sortiment soll sämtliche Lebensmittelgruppen abdecken, deren Verzehr das Nationale Programm für Ernährung und Gesundheit empfiehlt. Für jede Gruppe müssten mehrere Waren zur Auswahl stehen.

Nach Angaben der beteiligten Verbände verteuerte sich frisches Obst seit 2015 um 54 Prozent, frisches Gemüse um 62 Prozent. Die allgemeine Inflation habe im selben Zeitraum 21 Prozent betragen. Zudem hätten 2023 rund 43 Prozent der Menschen in Frankreich aus Geldmangel auf bestimmte Lebensmitteleinkäufe verzichtet. Die Organisationen betrachten die vorgeschriebene Auswahl deshalb als konkrete Hilfe für Haushalte, die bei steigenden Preisen besonders häufig an ausgewogener Ernährung sparen.

Als Einkaufspreis definiert der Entwurf die tatsächlichen Kosten für Beschaffung, Transport und Steuern. Eine zusätzliche Handelsspanne wäre bei den ausgewählten Artikeln unzulässig. Landwirte und Lieferanten sollen nach dem Willen der Initiatoren keine niedrigeren Vergütungen hinnehmen müssen. Die Handelsketten könnten ihre Erträge weiterhin über das übrige Sortiment erwirtschaften.

Welche Waren in den Korb gelangen, wäre nicht allein vom Preis abhängig. Berücksichtigt werden sollen neben Obst und Gemüse unter anderem Hülsenfrüchte, Vollkornprodukte und Fisch. Der Entwurf nennt außerdem saisonale Erzeugnisse und Umweltkriterien. Ein per Verordnung festzulegender Anteil müsste aus biologischer Landwirtschaft stammen. Damit verbindet die Vorlage Kaufkraftpolitik mit ernährungs- und agrarpolitischen Vorgaben.

Im parlamentarischen Verfahren stößt das Modell allerdings auf Widerstand. Der Wirtschaftsausschuss des Senats lehnte den Text am 14. Oktober ab. Berichterstatter Marc Séné verwies auf Schwierigkeiten bei der Berechnung und Kontrolle des Einkaufspreises. Der Ausschuss warnte zudem vor Belastungen für kleinere Geschäfte sowie vor Eingriffen in die Preisgestaltung und die unternehmerische Freiheit. Die Ablehnung im Ausschuss verhindert die Beratung im Plenum nicht, schwächt aber die Aussichten der Vorlage.

Die Initiative geht auf eine Kampagne für 100 gesunde Produkte zum Einkaufspreis zurück. Im Gesetzentwurf wurde die Mindestzahl auf 80 reduziert. Betroffen wären ausschließlich größere Verkaufsstellen organisierter Handelsketten; unabhängige kleine Lebensmittelgeschäfte fallen nach den vorgesehenen Schwellenwerten nicht unter die Pflicht.

Quellen

  • Franceinfo: Bericht zur Senatsberatung
  • Senat: Bericht zur Gesetzesvorlage über einen Lebensmittelkorb zum Einkaufspreis
  • Foodwatch Frankreich: Stellungnahme zur Kampagne
  • Familles Rurales: Offener Brief an den Senat

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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