Politik & Gesellschaft

RN hält an Geldstrafe für das Tragen eines Kopftuchs fest

Der Rassemblement National will nach einem Wahlsieg 2027 über ein Kopftuchverbot im öffentlichen Raum abstimmen lassen. Der Abgeordnete Jean-Philippe Tanguy verteidigt Geldstrafen, doch die verfassungsrechtlichen Hürden sind hoch.

Paris – 01.09.2026: Der Abgeordnete Jean-Philippe Tanguy hat den Plan des Rassemblement National bekräftigt, das Tragen islamischer Kopftücher im öffentlichen Raum nach einem Wahlsieg 2027 mit einer Geldstrafe zu ahnden. Im Sender Franceinfo sagte der Politiker am Dienstag, es gehe nicht darum, Jagd auf Frauen mit Kopftuch zu machen. Seine Partei wolle die Bevölkerung in einem Referendum über das Verbot entscheiden lassen.

Tanguy begründete den Vorstoß mit dem Schutz von Frauen und dem Ziel, einer Ausbreitung religiös begründeter Kleidungsvorschriften entgegenzutreten. Bereits am 30. August hatte er erklärt, Frauen, die nach einem Verbot weiterhin ein Kopftuch trügen, müssten mit einer Geldbuße rechnen. Die Sanktion verglich er mit Bußgeldern für andere Ordnungswidrigkeiten des Alltags. Wie hoch sie ausfallen und wer Verstöße feststellen sollte, blieb offen.

Parteichef Jordan Bardella hatte sich am 31. August zurückhaltender zur praktischen Durchsetzung geäußert. Er wandte sich gegen eine staatliche Kontrolle der Kleidung, hielt jedoch ebenfalls an der Idee eines Referendums fest. Damit bleibt das Vorhaben Teil des Programms, obwohl führende Vertreter des Rassemblement National seine Reichweite und Umsetzung zuletzt unterschiedlich beschrieben haben.

Das französische Recht kennt bereits begrenzte Verbote religiöser oder religiös konnotierter Kleidung. Seit 2004 dürfen Schülerinnen und Schüler an öffentlichen Schulen keine auffälligen religiösen Zeichen oder Kleidungsstücke tragen. Das betrifft unter anderem islamische Kopftücher, jüdische Kippot und deutlich sichtbare Kreuze. Für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes gelten aufgrund der staatlichen Neutralität eigene Vorschriften.

Im gesamten öffentlichen Raum ist es zudem seit dem 11. April 2011 verboten, das Gesicht zu verhüllen. Das zugrunde liegende Gesetz von 2010 gilt auf Straßen und an öffentlich zugänglichen Orten; Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit geahndet. Die Vorschrift richtet sich allerdings gegen die Verhüllung des Gesichts, nicht gegen ein Kopftuch, das Gesicht und Identität sichtbar lässt. Ein allgemeines Kopftuchverbot benötigte daher eine neue Rechtsgrundlage und müsste sich an der Religionsfreiheit sowie am Gleichheitsgrundsatz messen lassen.

Auch der Weg über eine Volksabstimmung ist rechtlich umstritten. Artikel 11 der französischen Verfassung erlaubt Referenden nur zu bestimmten Gegenständen, darunter Reformen der Wirtschafts-, Sozial- und Umweltpolitik sowie Fragen zur Organisation staatlicher Institutionen. Ob sich ein allgemeines Verbot religiöser Kleidung darauf stützen ließe, ist unter Verfassungsrechtlern umstritten. Ein Referendum hebt die verfassungsrechtlichen Grenzen staatlicher Eingriffe in Grundrechte nicht ohne Weiteres auf.

Der Vorschlag gehört seit Jahren zum politischen Profil Marine Le Pens und ihrer Partei. Seine erneute Aufnahme rund sieben Monate vor der Präsidentschaftswahl im Frühjahr 2027 verschärft die Debatte darüber, wie weit der französische Grundsatz der Laizität reichen darf, ohne die individuelle Religionsfreiheit unverhältnismäßig zu beschränken.

Quellen

  • Franceinfo
  • Public Sénat
  • Legifrance
  • Conseil constitutionnel

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

Ende des Artikels

Geräteansicht