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Polens Unterhaus stimmt für eine begrenzte Lockerung des Abtreibungsrechts

Der Sejm hat zwei Vorhaben zur Lockerung des strengen Abtreibungsrechts gebilligt. Sie müssen noch den Senat passieren und könnten am Veto von Präsident Karol Nawrocki scheitern.

Warschau – 22.10.2026: Das polnische Unterhaus hat zwei Gesetzentwürfe gebilligt, die das besonders strenge Abtreibungsrecht des Landes begrenzt lockern sollen. Die Abstimmungen vom 20. Oktober betreffen die strafrechtliche Verfolgung der Hilfe bei Schwangerschaftsabbrüchen und die Wiedereinführung eines medizinischen Ausnahmegrundes. Beschlossen ist die Reform damit noch nicht: Beide Vorhaben müssen den Senat passieren und anschließend Präsident Karol Nawrocki vorgelegt werden.

Der erste Entwurf zielt auf Vorschriften im Strafgesetzbuch, nach denen Menschen für einen rechtswidrigen Schwangerschaftsabbruch mit Zustimmung der Schwangeren oder für entsprechende Hilfe mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden können. Die Schwangere selbst wird nach geltendem Recht nicht strafrechtlich belangt. Künftig soll die Unterstützung bei einem Abbruch mit ihrer Einwilligung teilweise entkriminalisiert werden. Damit würde vor allem das rechtliche Risiko für Helferinnen und Helfer sinken.

Mit 217 gegen 213 Stimmen fiel die Zustimmung äußerst knapp aus. Mehrere Abgeordnete enthielten sich oder nahmen nicht an der Abstimmung teil. Ein ähnlicher Entwurf war im Juli 2024 im Sejm gescheitert. Die nun erreichte Mehrheit ist daher ein politischer Erfolg für die Regierungskoalition von Ministerpräsident Donald Tusk. Von einer grundlegenden Neuordnung des Abtreibungsrechts ist das Vorhaben jedoch weit entfernt.

Der zweite gebilligte Text würde schwere und irreversible Schädigungen des Fötus wieder als gesetzlichen Grund für einen Schwangerschaftsabbruch anerkennen. Diese Möglichkeit war nach einer Entscheidung des polnischen Verfassungsgerichts im Jahr 2020 weggefallen. Seither sind Abbrüche vor allem dann erlaubt, wenn Leben oder Gesundheit der Schwangeren gefährdet sind oder die Schwangerschaft infolge einer Straftat entstanden ist.

Organisationen, die sich für einen leichteren Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen einsetzen, bewerten die Abstimmungen deshalb als begrenzten Fortschritt. Die Reform würde weder einen Abbruch auf Wunsch während der ersten Schwangerschaftswochen ermöglichen noch die medizinische Versorgung grundsätzlich neu regeln. Selbst nach einem Inkrafttreten gehörte Polen damit weiterhin zu den Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit den restriktivsten Vorschriften.

Die parlamentarische Hürde ist zudem beträchtlich. Nach der Beratung im Senat kann Präsident Nawrocki die Gesetze unterzeichnen oder sein Veto einlegen. Die Nachrichtenagentur Associated Press hält eine Ablehnung durch den konservativen Staatschef für wahrscheinlich. Um ein Veto zu überstimmen, wäre im Sejm eine Dreifünftelmehrheit erforderlich. Die Abstimmung über die teilweise Entkriminalisierung verfehlte diese Schwelle deutlich: Zwischen Zustimmung und Ablehnung lagen lediglich vier Stimmen.

Quellen

  • Franceinfo
  • Sejm der Republik Polen
  • Polskie Radio
  • Associated Press

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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