Politik & Gesellschaft

Pariser Mietpreisgrenze bleibt schwer durchzusetzen

Paris begrenzt die Mieten bei Neuvermietungen und Vertragsverlängerungen. Doch Betroffene müssen Verstöße meist selbst melden und Rückzahlungen notfalls vor Gericht durchsetzen.

Paris – 04.09.2026: Eine am Donnerstagabend ausgestrahlte Reportage von Franceinfo hat die praktische Durchsetzung der Mietpreisbegrenzung in Paris erneut zum Thema gemacht. Der Beitrag beschreibt die wachsenden Schwierigkeiten vieler Menschen, in der Hauptstadt bezahlbaren Wohnraum zu finden. Bei privaten Neuvermietungen und Vertragsverlängerungen begrenzt die Regelung die zulässige Nettokaltmiete anhand amtlich festgelegter Referenzwerte.

Das System gilt in Paris seit dem 1. Juli 2019. Für Wohnungen werden Vergleichswerte nach Lage, Baualter, Größe, Möblierung und Zimmerzahl bestimmt. Die Grundmiete darf den erhöhten Referenzwert grundsätzlich nicht überschreiten. Ein zusätzlicher Mietzuschlag ist nur unter engen Voraussetzungen zulässig: Die Wohnung muss besondere Merkmale aufweisen, die im Referenzwert noch nicht berücksichtigt sind.

Sanktionsmöglichkeiten sind durchaus vorgesehen. Mieter können einen Verstoß bei der Stadt Paris melden. Nach einer Prüfung und der Gelegenheit zur Stellungnahme kann die Kommune private Vermieter mit bis zu 5.000 Euro belangen; für juristische Personen liegt die Obergrenze bei 15.000 Euro. Mit einer solchen Sanktion sind allerdings weder der Mietvertrag korrigiert noch zu viel gezahlte Beträge erstattet.

Darin liegt die entscheidende praktische Hürde. Für eine Anpassung der Miete und die Rückforderung von Überzahlungen müssen Betroffene zunächst eine Einigung mit dem Eigentümer suchen oder die Schlichtungskommission des Départements anrufen. Scheitert dieser Weg, bleibt die Klage vor dem zuständigen Gericht. Die administrative Kontrolle durch die Stadt und der zivilrechtliche Anspruch des Mieters laufen somit nebeneinander.

Die verfügbaren Zahlen weisen auf zahlreiche mögliche Verstöße hin. Seit die Kontrollbefugnis zum 1. Januar 2023 vom Präfekten auf die Stadt Paris überging, wurden bis Ende März 2025 mehr als 3.350 Fälle gemeldet. Rund 80 Prozent betrafen Ein- und Zweizimmerwohnungen. In etwa 410 Fällen kam es nach einer Aufforderung zu einer Einigung; durchschnittlich erhielten die Mieter rund 3.094 Euro zurück.

Bei den beanstandeten Verträgen stellte die Stadt im Durchschnitt eine monatliche Überschreitung um 166 Euro fest. Dass besonders oft kleine Wohnungen betroffen sind, dürfte mit dem knappen Angebot, häufigeren Mieterwechseln und den begrenzten finanziellen Spielräumen ihrer Bewohner zusammenhängen. Ein erheblicher Teil der gemeldeten Wohnungen wird zudem von professionellen Agenturen oder juristischen Personen verwaltet.

Hinzu kommt die unsichere rechtliche Perspektive. Die derzeitigen Pariser Referenzmieten gelten nach einem Präfekturerlass vom 12. Juni 2026 bis zum 24. November 2026. Nach Angaben der Stadt läuft die nationale Erprobung des Instruments ohne eine neue gesetzliche Grundlage aus. Damit geht es in der wohnungspolitischen Debatte zugleich um den Vollzug der geltenden Regeln und um ihren Fortbestand.

Quellen

  • Franceinfo
  • Stadt Paris
  • Service-Public.fr

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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