Paris – 27.10.2026: Die französische Nationalversammlung beginnt an diesem Dienstag mit der Beratung über die Ausgaben des Staatshaushalts für 2027. Nach den Vorschriften der Haushaltsordnung stimmen die Abgeordneten nun über die Ansätze der einzelnen Politikbereiche ab, darunter Verteidigung, Bildung, Gesundheit, Justiz und öffentlicher Dienst. Die Schlussabstimmung über den gesamten Entwurf ist für den 17. November vorgesehen.
Die Regierung hatte den Haushaltsentwurf am 1. Oktober vorgelegt. In der ersten Phase der Beratungen im Palais Bourbon ging es vor allem um die Einnahmen des Staates, insbesondere um Steuern und andere Abgaben. Für die Ausgabenseite hat die Konferenz der Präsidenten, die den parlamentarischen Zeitplan festlegt, 18 Beratungsblöcke angesetzt. Sie sollen bis zum 16. November behandelt werden. Für mögliche Verzögerungen sind zusätzliche Sitzungen am 15. und 16. November eingeplant.
Parallel dazu ist der Gesetzentwurf zur Finanzierung der Sozialversicherung für 2027 in eine schwierigere Verfahrenslage geraten. Die Abgeordneten lehnten ihn am 23. Oktober ab, nachdem bereits die Einnahmenseite keine Mehrheit gefunden hatte. Damit konnte die Nationalversammlung die geplanten Ausgaben für Krankenversicherung, Renten und weitere Sozialleistungen nicht mehr beraten. Der Entwurf wird nun in seiner ursprünglichen Regierungsfassung an den Senat weitergeleitet.
Die Ablehnung fiel mit 115 Gegenstimmen bei nur einer Ja-Stimme ungewöhnlich deutlich aus. Die Fraktionen des Regierungslagers enthielten sich, während die übrigen Gruppen dagegen stimmten. Nach Angaben des öffentlich-rechtlichen Parlamentskanals LCP hatten Änderungen während der Beratungen den Finanzierungsrahmen so weit verschoben, dass keine politische Gruppe die entstandene Fassung noch mittragen wollte. Im Senat soll die öffentliche Beratung am 9. November beginnen.
Für beide Vorlagen gelten enge verfassungsrechtliche Fristen. Beim Staatshaushalt endet die 40-Tage-Frist für die erste Lesung in der Nationalversammlung am 17. November. Das gesamte parlamentarische Verfahren soll grundsätzlich bis zum 17. Dezember abgeschlossen sein. Beim Sozialversicherungshaushalt lief die Frist für die erste Lesung der Nationalversammlung am 27. Oktober aus; für das gesamte Verfahren gilt der 26. November als zeitliche Grenze.
Hinter den Verfahrensfragen steht ein erheblicher Konsolidierungsdruck. Die Regierung erwartet für 2027 ein öffentliches Defizit von 5,0 Prozent der Wirtschaftsleistung, nach 5,4 Prozent im Jahr 2026. Ihr Entwurf sieht Konsolidierungsmaßnahmen über 43 Milliarden Euro vor. Einschließlich bereits beschlossener Schritte beziffert sie die Haushaltskorrektur auf 54 Milliarden Euro. Zugleich soll die Zinslast des Staates von 79,2 Milliarden Euro im Jahr 2026 auf 91,2 Milliarden Euro 2027 steigen.
Quellen
- Franceinfo: Verlauf der Haushaltsberatungen 2027
- Assemblée nationale: Dossier zum Haushaltsgesetz 2027
- Assemblée nationale: Dossier zum Sozialversicherungshaushalt 2027
- Assemblée nationale: Beschluss der Konferenz der Präsidenten vom 29. September 2026
- Französische Regierung: Ministerratsbericht vom 1. Oktober 2026
- LCP-Assemblée nationale: Bericht zur Ablehnung des Sozialversicherungshaushalts
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).