Wirtschaft

Mindestvergütung für Essenslieferanten steigt auf 19 Euro

Seit dem 1. September gilt für selbstständige Essenslieferanten in Frankreich eine garantierte Mindestvergütung von 19 Euro brutto je Tätigkeitsstunde. Der bisherige Satz lag bei 11,75 Euro.

Paris – 02.09.2026: Selbstständige Essenslieferanten erhalten in Frankreich seit dem 1. September eine deutlich höhere garantierte Mindestvergütung. Der Satz stieg von 11,75 Euro auf 19 Euro brutto je Tätigkeitsstunde. Die Regelung gilt für Lieferfahrten mit zwei- oder dreirädrigen Fahrzeugen und geht auf eine Branchenvereinbarung zwischen Plattformen und Interessenvertretungen der Lieferanten zurück.

Geschlossen wurde die Vereinbarung am 10. Juli unter dem Dach der Behörde für die sozialen Beziehungen auf Arbeitsplattformen, ARPE. Aufseiten der Lieferanten unterzeichneten Union-Indépendants und der Nationale Verband der Selbstständigen, FNAE, den Nachtrag. Die Plattformen wurden durch ihren Branchenverband vertreten, dem unter anderem Uber Eats und Deliveroo angehören.

Die Erhöhung entspricht einem Plus von knapp 62 Prozent gegenüber der 2023 eingeführten Garantie. Sie bedeutet allerdings nicht, dass jede Stunde mit eingeschalteter App automatisch mit 19 Euro vergütet wird. Maßgeblich ist allein die im Abkommen festgelegte Tätigkeitszeit. Dazu gehören die eigentliche Auslieferung, die Fahrt zum Abholort und die Wartezeit am Restaurant, nachdem ein Auftrag angenommen wurde. Zeiten ohne Auftrag bleiben unberücksichtigt.

Verändert wurde auch der Abrechnungszeitraum. Bislang prüften die Plattformen die Mindestvergütung monatlich, künftig erfolgt die Berechnung für jede Woche. Bleiben die berücksichtigten Einnahmen eines Lieferanten unter 19 Euro brutto je Tätigkeitsstunde, muss die Plattform die Differenz ausgleichen. Schwache Wochen schlagen damit unmittelbar in der Abrechnung nieder und können nicht mehr durch ein höheres Auftragsvolumen im restlichen Monat verrechnet werden.

Trinkgelder dürfen künftig ebenfalls nicht mehr auf die Mindestgarantie angerechnet werden. Sie kommen zusätzlich den Lieferanten zugute. Der Nachtrag sieht zudem eine jährliche Überprüfung des garantierten Betrags vor. Nach Angaben der ARPE gilt die gebilligte Vereinbarung für den gesamten betroffenen Sektor.

Die Anhebung reagiert auf einen längerfristigen Rückgang der realen Einnahmen. In einer im April veröffentlichten Analyse stellte die ARPE für Plattformen mit Daten seit 2021 fest, dass die durchschnittlichen Bruttoeinnahmen je Tätigkeitsstunde im untersuchten Zeitraum um 15 bis 22,4 Prozent sanken. Zugleich dauerten Lieferungen länger, und die Wartezeiten bis zum nächsten angebotenen Auftrag nahmen zu. Unter Berücksichtigung der Inflation fiel der Einkommensverlust zusätzlich ins Gewicht.

Die Abgrenzung zwischen vergüteter Tätigkeit und bloßer Bereitschaft bleibt daher für die tatsächlichen Einnahmen maßgeblich. Die Garantie schafft keinen festen Stundenlohn wie in einem Angestelltenverhältnis. Der Nachtrag hält am Status der Lieferanten als Selbstständige fest, erhöht aber den verbindlichen Mindestbetrag für die vertraglich erfasste Arbeitsphase.

Quellen

  • Franceinfo: Höhere Vergütung für Essenslieferanten seit 1. September
  • Behörde für die sozialen Beziehungen auf Arbeitsplattformen: Branchenvereinbarungen für Lieferanten
  • Behörde für die sozialen Beziehungen auf Arbeitsplattformen: Analyse der Aktivitätsindikatoren 2026
  • Le Monde: Vereinbarung zur Mindestvergütung von Essenslieferanten

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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