Paris – 27.10.2026: Nach den schweren Ausschreitungen vom 17. und 18. Oktober rückt in Frankreich die Finanzierung von Schäden durch Unruhen erneut auf die politische Tagesordnung. Mit dem Haushaltsgesetz für 2026 hat das Land bereits den rechtlichen Rahmen für einen branchenweiten Ausgleich geschaffen. Versicherte sollen bei bestimmten Sach- und Fahrzeugschäden künftig verbindlich gegen die Folgen gewaltsamer Unruhen abgesichert sein. Wie das System finanziert wird, ist jedoch noch nicht abschließend geregelt.
Diskutiert wird ein Beitrag von 0,8 Prozent auf die Prämien von Sachversicherungen, vor allem für Wohnungen, Häuser, Fahrzeuge und betriebliche Risiken. Der politisch eingängige Begriff "Unruhesteuer" führt allerdings in die Irre. Vorgesehen ist kein allgemeiner Steueraufschlag zugunsten des Staates, sondern ein Fonds, über den die Versicherungswirtschaft außergewöhnliche Risiken gemeinsam tragen kann. Versicherer sollen Risiken an diesen Fonds übertragen und dafür eine Vergütung entrichten können.
Artikel 171 des Finanzgesetzes vom 19. Februar 2026 verpflichtet Versicherer grundsätzlich, Schäden an versicherten Gütern infolge gesetzlich definierter Unruhen zu decken. Gemeint sind kollektive Aktionen gegen die öffentliche Gewalt, die politischen oder sozialen Forderungen dienen, mit Gewalt einhergehen und erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen. Krieg, Bürgerkrieg, Terrorismus und Angriffe auf automatisierte Datensysteme fallen nicht unter diese Regelung.
Der Fonds soll verhindern, dass Gemeinden, Händler und Unternehmen in besonders gefährdeten Gebieten ihren Versicherungsschutz verlieren oder nur noch zu kaum tragbaren Preisen erhalten. Bereits die Unruhen in Neukaledonien im Mai 2024 hatten die Versicherbarkeit öffentlicher und gewerblicher Risiken erheblich belastet. Nach den landesweiten Ausschreitungen im Sommer 2023 summierten sich die versicherten Schäden nach Branchenangaben auf rund 793 Millionen Euro.
Die Plünderungen und Sachbeschädigungen im Oktober haben den Streit über die Verteilung der Kosten verschärft. Am 20. Oktober richtete die Regierung einen besonderen Unterstützungsfonds für kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten ein. Zudem sagte sie Hilfe bei Schadenmeldungen und bei der Sicherung beschädigter Geschäftsräume zu. Medien beziffern die jüngsten Schäden vorläufig auf mehr als eine Milliarde Euro; eine amtliche Gesamtabrechnung liegt noch nicht vor.
Ob Versicherte den Beitrag tatsächlich in Höhe von 0,8 Prozent auf ihren Rechnungen finden werden, hängt von einem gemeinsamen Erlass der Wirtschafts- und Haushaltsministerien ab. Nach dem Gesetz kann der Satz je nach Vertragsart und Risikostandort unterschiedlich ausfallen. Die genannte Quote ist deshalb ein diskutierter Ausgangswert, keine bereits beschlossene einheitliche Belastung.
Das Modell verteilt das Risiko großflächiger Gewalt auf die Gemeinschaft der Sachversicherten. Der Staat bleibt zugleich verpflichtet, mögliche Ansprüche gegen die Verursacher geltend zu machen. Der Fonds ergänzt damit die öffentliche Verantwortung für Sicherheit, ohne sie zu ersetzen.
Quellen
- Franceinfo
- Légifrance
- Vie publique
- Ministerium für Wirtschaft und Finanzen
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).