Politik & Gesellschaft

Frankreich plant Hilfe bei internationalen Elternentführungen

Justizminister Gérald Darmanin will betroffene Familien stärker unterstützen. Im Herbst soll im Justizministerium eine spezialisierte Mediationsstelle entstehen.

Paris – 27.08.2026: Im französischen Justizministerium an der Place Vendôme haben Eltern, Juristen und Verbände am Donnerstag über Fälle beraten, in denen ein Kind von einem Elternteil ohne Zustimmung ins Ausland gebracht oder nach einem Aufenthalt dort zurückgehalten wird. Justizminister Gérald Darmanin kündigte anschließend neue Hilfen an. Internationale Elternentführungen seien keine gewöhnlichen familienrechtlichen Auseinandersetzungen, sagte er laut Franceinfo.

Kern der Ankündigung ist eine Mediationsstelle für solche grenzüberschreitenden Konflikte. Sie soll nach Angaben aus dem Umfeld des Ministeriums im Herbst innerhalb der Direktion für Zivilrecht und Siegelwesen eingerichtet werden. Betroffene Familien sollen schneller geeignete Ansprechpartner finden. Zugleich soll die Stelle spezialisierte Vermittlungsangebote fördern und die Abstimmung zwischen den zuständigen Behörden verbessern.

Für die Familien beginnt die Belastung oft lange vor einer gerichtlichen Entscheidung. Ein Kind lebt plötzlich in einem anderen Staat, Gespräche werden erschwert, Besuchs- und Sorgerechte müssen über Grenzen hinweg durchgesetzt werden. Eine Mediation ersetzt weder Gerichtsverfahren noch behördliche Entscheidungen. Sie kann aber versuchen, den Kontakt zwischen dem Kind und dem zurückgebliebenen Elternteil zu erhalten sowie eine einvernehmliche Rückkehr vorzubereiten.

Nach den bei der Gesprächsrunde genannten Zahlen waren am 12. Juni 2026 insgesamt 189 von Frankreich aus eingeleitete internationale Verfahren anhängig. Seit Jahresbeginn kamen demnach 96 neue Akten hinzu. Dabei handelt es sich um behördliche Vorgänge, nicht zwingend um dieselbe Zahl betroffener Kinder oder Familien. Die Statistik vermittelt dennoch einen Eindruck davon, wie regelmäßig französische Stellen mit Fällen befasst sind, in denen Familienrecht, Strafrecht und internationale Zusammenarbeit ineinandergreifen.

Als rechtswidrig gilt die Verbringung eines Kindes ins Ausland, wenn sie das Sorgerecht des anderen Elternteils verletzt. Das kann ebenfalls der Fall sein, wenn ein Kind nach einem befristeten Aufenthalt nicht an seinen gewöhnlichen Wohnort zurückgebracht wird. Als zentrale französische Stelle ist im Justizministerium das Referat für internationale und europäische Privatrechtshilfe zuständig. Das Haager Übereinkommen von 1980 regelt zwischen seinen Vertragsstaaten die Zusammenarbeit bei rechtswidriger Verbringung oder Zurückhaltung von Kindern.

Darmanin will außerdem Ausreiseverbote und Widersprüche gegen die Ausreise eines Kindes konsequenter nutzen lassen, sofern die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Kooperieren ausländische Staaten nicht ausreichend, sollen administrative und politische Stellen enger einbezogen werden. Frankreich wolle darüber hinaus weitere Länder für einen Beitritt zum Haager Übereinkommen gewinnen.

An der Runde nahmen Richter, Anwälte, Parlamentarier, Familienverbände und Fachleute für Familienmediation teil, darunter die Vereinigung 116 000 Enfants Disparus. Ein genaues Eröffnungsdatum für die neue Stelle und Angaben zu zusätzlichen Haushaltsmitteln wurden nicht genannt.

Quellen

  • Franceinfo
  • Französisches Justizministerium
  • France Diplomatie

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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