Wirtschaft

Frankreich öffnet Online-Anträge für neue Kraftstoffhilfe

Seit dem 27. Oktober können weitere Berufspendler und Selbstständige die französische Kraftstoffhilfe online beantragen. Für Oktober bis Dezember 2026 werden einmalig 100 Euro gezahlt.

Paris – 27.10.2026: Frankreich hat die Online-Anträge für seine ausgeweitete Kraftstoffhilfe freigeschaltet. Seit Dienstag können Arbeitnehmer und Selbstständige, die aus beruflichen Gründen viel fahren und bislang keine Zahlung erhalten haben, die Unterstützung im persönlichen Bereich auf impots.gouv.fr beantragen. Für den Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember 2026 beträgt die Pauschale einmalig 100 Euro. Nach Bestätigung des Antrags soll das Geld innerhalb von etwa zehn Tagen auf das beim Finanzamt hinterlegte Konto überwiesen werden.

Die Regierung hatte den Kreis der Berechtigten zum 1. Oktober erweitert. Nach ihren Angaben sollen nun 5,5 Millionen Menschen von der Hilfe profitieren; zuvor waren rund drei Millionen Personen einbezogen. Wer bereits für den Zeitraum von April bis September 2026 unterstützt wurde und weiterhin die Voraussetzungen erfüllt, musste keinen neuen Antrag stellen. Für diese Empfänger begann die automatische Auszahlung nach Angaben der Verwaltung am 16. Oktober. Das neue Formular ist daher vor allem für Menschen bestimmt, die bisher keine Zahlung bekommen haben.

Anspruch haben Arbeitnehmer und Selbstständige mit steuerlichem Wohnsitz in Frankreich, die mindestens 16 Jahre alt sind und für 2024 berufliche Einkünfte erklärt haben. Das steuerliche Referenzeinkommen darf je Steueranteil höchstens 22.770 Euro betragen. Ausgeschlossen sind Personen, die 2024 der französischen Vermögensteuer auf Immobilien unterlagen.

Zusätzlich muss das Fahrzeug in erheblichem Umfang für den Beruf genutzt werden. Berechtigt ist, wer für den einfachen Weg zwischen Wohnung und Arbeitsplatz mehr als 15 Kilometer zurücklegt oder jährlich mehr als 8.000 Kilometer aus beruflichem Anlass fährt. Diese Angaben beruhen zunächst auf einer Selbsterklärung. Das privat genutzte Fahrzeug muss versichert sein und über einen Verbrennungs- oder einen nicht aufladbaren Hybridantrieb verfügen.

Das Online-Formular verlangt persönliche Angaben, die Steueridentifikationsnummer, das amtliche Kennzeichen sowie die Nummer der Zulassungsbescheinigung. Vor dem Antrag lässt sich die Berechtigung mit einem aktualisierten Rechner auf impots.gouv.fr prüfen. Die Unterstützung wird nur einmal je Fahrzeug gezahlt. Nutzen mehrere berechtigte Personen dasselbe Auto, kann somit nicht jede von ihnen die Pauschale erhalten.

Antragsteller müssen Belege, die ihren Anspruch nachweisen, fünf Jahre lang aufbewahren. Die Finanzverwaltung darf die Unterlagen während dieses Zeitraums anfordern. Zu Unrecht ausgezahlte Beträge können zurückverlangt werden; bei vorsätzlichen Falschangaben sind zusätzliche Aufschläge möglich. Nach Berechnung des Wirtschaftsministeriums entspricht die Pauschale bei durchschnittlichem Verbrauch einer Entlastung von 40 Cent je Liter über die drei Monate.

Quellen

  • Franceinfo
  • Französisches Wirtschaftsministerium
  • Französische Regierungsinformation

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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