Wirtschaft

Frankreich koppelt Obergrenze für Gesundheitszuzahlungen an Inflation

Frankreichs Regierung rückt von einer sofortigen Verdoppelung der Obergrenze für medizinische Zuzahlungen ab. Stattdessen soll der Höchstbetrag künftig jährlich an die Inflation angepasst werden.

Paris – 04.09.2026: Frankreichs Regierung will die Obergrenze für medizinische Zuzahlungen künftig jährlich an die Inflation anpassen. Gesundheitsministerin Stéphanie Rist bestätigte am Freitag, dass dieses Verfahren die zuvor angekündigte sofortige Verdoppelung des Höchstbetrags ersetzen soll. Sie bezeichnete die neue Lösung im Sender France 2 als gerechter. Für viele Patientinnen und Patienten dürfte sie dennoch höhere Ausgaben bedeuten.

Die sogenannten medizinischen Selbstbehalte sind feste Beträge, die Versicherte bei Arzneimitteln, ärztlichen Konsultationen, Laboruntersuchungen, Leistungen bestimmter Heilberufe und Krankentransporten selbst tragen. Die gesetzliche Krankenversicherung zieht sie von ihren Erstattungen ab. Jährliche Obergrenzen sollen verhindern, dass sich die Belastung bei häufigen Behandlungen unbegrenzt summiert.

Noch Ende Juli hatte Rist angekündigt, die Obergrenzen in den betroffenen Bereichen von 100 auf 200 Euro pro Jahr zu erhöhen. Krankenkassenvertreter, Patientenorganisationen, medizinische Verbände und ergänzende Krankenversicherer kritisierten das Vorhaben. Im August rückte die Regierung von der unmittelbaren Verdoppelung ab. Nun soll sich die erste Erhöhung an der seit 2005 aufgelaufenen Inflation orientieren und damit geringer ausfallen als ursprünglich geplant.

Nach Angaben der Ministerin sind die geltenden Höchstbeträge seit vielen Jahren unverändert. Durch den allgemeinen Preisanstieg habe die Grenze real an Wert verloren. Die Regierung will deshalb ein dauerhaftes Verfahren schaffen, bei dem der Höchstbetrag regelmäßig der Preisentwicklung folgt. Wie hoch die neue Grenze ausfallen und wann sie gelten soll, ist bislang offen. Für die Umsetzung wird ein Regierungsdekret benötigt.

Die finanziellen Folgen hängen davon ab, wie häufig Versicherte medizinische Leistungen in Anspruch nehmen. Wer die bisherige Obergrenze wegen regelmäßiger Medikamente, Untersuchungen oder Behandlungen erreicht, müsste nach der Reform einen größeren Anteil selbst tragen. Die einzelnen Selbstbehalte liegen derzeit üblicherweise bei einem Euro je Arzneimittelpackung und Leistung eines Heilberufs, zwei Euro je Arzttermin, Röntgenuntersuchung oder Laboranalyse sowie vier Euro je Krankentransport.

Die Reform betrifft damit vor allem Menschen mit einem kontinuierlichen Behandlungsbedarf. Eine höhere Jahresgrenze führt allerdings nicht automatisch für alle Versicherten zu Mehrkosten: Wer nur selten Medikamente oder medizinische Leistungen benötigt und den Höchstbetrag nicht erreicht, spürt die Anhebung möglicherweise gar nicht. Die einzelnen Abzüge blieben nach dem derzeit beschriebenen Vorhaben zunächst bestehen; verändert würde vor allem der maximale Jahresbetrag.

Ausnahmen gelten weiterhin für besonders geschützte Gruppen. Dazu gehören Minderjährige, Schwangere vom sechsten Schwangerschaftsmonat bis zwölf Tage nach der Geburt sowie Menschen, die bestimmte einkommensabhängige Gesundheitsleistungen beziehen. Erst das angekündigte Dekret wird die Höhe der neuen Obergrenze und den Zeitpunkt ihres Inkrafttretens festlegen.

Quellen

  • Franceinfo
  • Französisches Gesundheitsministerium
  • Assurance Maladie
  • Légifrance
  • Le Monde

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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