Wirtschaft

Fourme d’Ambert darf vorübergehend Heu aus anderen Regionen nutzen

Wegen der Trockenheit lockert Frankreich die Futtervorgaben für die geschützte Käsesorte Fourme d'Ambert. Bis zu 20 Prozent des Grundfutters dürfen zeitweise von außerhalb des Herkunftsgebiets stammen.

Ambert – 02.09.2026: Frankreich lockert wegen der anhaltenden Trockenheit vorübergehend die Produktionsvorgaben für die geschützte Käsesorte Fourme d'Ambert. Eine am 1. September im Amtsblatt veröffentlichte Verordnung erlaubt den beteiligten Milchbetrieben, einen begrenzten Teil ihres Grundfutters außerhalb des festgelegten Herkunftsgebiets zu beschaffen. Der Staat reagiert damit auf dürrebedingte Ernteausfälle, ausgedörrte Weiden und knappe regionale Heuvorräte.

Auch während der Ausnahme müssen mindestens 80 Prozent des Grundfutters aus dem geografischen Produktionsgebiet stammen. Bis zu 20 Prozent dürfen die Betriebe nun von außerhalb beziehen. Die Lockerung betrifft damit allein die Herkunft eines Teils des Futters. Weder das Herstellungsgebiet des Käses noch die übrigen Anforderungen der geschützten Ursprungsbezeichnung werden dadurch verändert.

Der Beschluss trägt das Datum 26. August 2026 und wurde auf Vorschlag des Nationalen Instituts für Herkunft und Qualität, kurz INAO, erlassen. Die Behörde hatte auf die Folgen der Trockenheit für zahlreiche französische Qualitätsprodukte hingewiesen. Wo die Weiden nicht mehr genügend Gras liefern, müssen Viehhalter ihre für den Winter vorgesehenen Futterreserven früher als üblich öffnen. Das verschärft die Sorge, dass das Heu in den kommenden Monaten nicht für alle Tiere ausreichen könnte.

Sébastien Nigon, Präsident des Branchenverbands der Fourme d'Ambert, bezeichnete die Lockerung am Mittwoch gegenüber franceinfo als Entlastung für die Erzeuger. Ohne die Möglichkeit, zusätzliches Heu außerhalb der Zone zu kaufen, bliebe manchen Betrieben nach seiner Einschätzung nur, ihre Tierbestände zu verkleinern. Die befristete Öffnung soll die Versorgung der Kühe und damit die Milchproduktion sichern, ohne dass die Höfe gegen die Regeln der Herkunftsbezeichnung verstoßen.

Die Fourme d'Ambert ist ein Blauschimmelkäse aus der Auvergne und trägt eine geschützte Ursprungsbezeichnung. Deren Pflichtenheft verknüpft die Herstellung mit einem abgegrenzten Gebiet und einer überwiegend regionalen Futtergrundlage. Solche Regeln sollen gewährleisten, dass Erzeugung, natürliche Bedingungen und handwerkliche Tradition miteinander verbunden bleiben. Die Mindestquote von 80 Prozent bewahrt diesen regionalen Bezug auch während der Ausnahme.

Die Maßnahme ist deshalb keine dauerhafte Änderung des Pflichtenhefts, sondern eine Reaktion auf eine außergewöhnliche Versorgungslage. Wegen der Trockenheit wurden auch für weitere französische Herkunftsbezeichnungen befristete Anpassungen beschlossen oder vorbereitet. Sie sollen verhindern, dass wetterbedingter Futtermangel die Produktion geschützter Lebensmittel unterbricht oder Betriebe zum Abbau ihrer Herden zwingt.

Für die Fourme d'Ambert gilt die Abweichung bis zur Rückkehr der Tiere auf die Weiden, längstens jedoch bis zum 31. Mai 2027. Seit der Veröffentlichung im französischen Amtsblatt ist die Verordnung verbindlich.

Quellen

  • franceinfo
  • Französisches Amtsblatt Légifrance
  • Nationales Institut für Herkunft und Qualität
  • Branchenverband der Fourme d'Ambert

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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