Trappes – 24.10.2026: Einen Tag nach dem tödlichen Angriff in Trappes und La Verrière haben Ermittler vier Menschen aus dem familiären und freundschaftlichen Umfeld des mutmaßlichen Schützen in Polizeigewahrsam genommen. Nach Angaben der nationalen Antiterrorstaatsanwaltschaft gehört auch seine Mutter zu den Befragten. Der Gewahrsam des Hauptverdächtigen wurde nach dessen erster Vernehmung verlängert.
Die Maßnahmen bedeuten keine Schuldzuweisung. Sie sollen den Ermittlern ermöglichen, die Kontakte des Verdächtigen, mögliche Kenntnisse über die Vorbereitung und den Ablauf der Tat sowie die Herkunft der verwendeten Waffe zu klären. Untersucht wird ferner, ob der Mann allein handelte oder Unterstützung erhielt. Gegen die vier Menschen aus seinem Umfeld ist bislang keine Anklage bekannt.
Am Freitag, dem 23. Oktober, waren in den benachbarten Städten Trappes und La Verrière im Département Yvelines Schüsse gefallen. Ein Mensch wurde getötet, fünf weitere wurden verletzt. Unter den Verletzten ist ein zwölfjähriges Mädchen, dessen Zustand nach Angaben der Staatsanwaltschaft weiterhin äußerst ernst ist. Der mutmaßliche Täter wurde nach der Schussserie im nahe gelegenen Coignières festgenommen.
Die nationale Antiterrorstaatsanwaltschaft hat das Verfahren wegen Mordes und versuchten Mordes im Zusammenhang mit einer terroristischen Tat übernommen. Ermittelt wird außerdem wegen des Verdachts, dass die Opfer aufgrund ihrer tatsächlichen oder zugeschriebenen Herkunft, Ethnie, Nationalität oder Religion ausgewählt wurden. Diese juristische Einordnung bezeichnet den gegenwärtigen Ermittlungsstand; über eine strafrechtliche Verantwortung ist damit nicht entschieden.
Nach den bisher veröffentlichten Erkenntnissen soll der Verdächtige aus einem Auto heraus an mehreren Orten in Trappes und La Verrière geschossen haben. Die Angriffe ereigneten sich innerhalb weniger Minuten. Präsident Emmanuel Macron bezeichnete die Tat noch am Freitag als rassistischen Terroranschlag. Die Ermittlungsbehörden prüfen nun insbesondere das Motiv und die Frage, ob die Auswahl der Opfer einem rassistischen Muster folgte.
Die Verlängerung des Gewahrsams schafft Zeit für weitere Vernehmungen, den Abgleich von Aussagen und die Auswertung gesicherter Daten. In Terrorverfahren kann der Polizeigewahrsam unter gesetzlich festgelegten Voraussetzungen länger dauern als bei gewöhnlichen Strafverfahren. Auch Durchsuchungen sowie die Untersuchung von Gegenständen aus der Wohnung und dem Fahrzeug des Verdächtigen gehören zu den laufenden Ermittlungen.
Für die betroffenen Städte kommt zur Trauer die Unsicherheit über die Hintergründe der Tat. Die Staatsanwaltschaft veröffentlichte bislang keine Namen der Opfer. Im Zentrum der laufenden Untersuchung stehen daher weiterhin der Zustand der Verletzten, das mögliche rassistische Tatmotiv und die Frage, ob der Verdächtige Helfer hatte. Die vier Menschen aus seinem Umfeld gelten vorerst als Auskunftspersonen, deren mögliche Rolle durch Vernehmungen und Sachbeweise geklärt werden soll.
Quellen
- Franceinfo
- Parquet national antiterroriste
- Le Monde
- Associated Press
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).