Politik & Gesellschaft

Senat berät im Oktober über Verlängerung der Mietpreisregulierung

Frankreichs Regierung will die bis November 2026 befristete Mietpreisregulierung nach Angaben des Pariser Rathauses um zwei Jahre verlängern. Der Senat soll den Gesetzentwurf ab dem 21. Oktober beraten.

Paris – 03.09.2026: Der französische Senat soll ab dem 21. Oktober 2026 über eine Verlängerung der Mietpreisregulierung beraten. Nach Angaben des Pariser Vizebürgermeisters für Wohnungswesen, Jacques Baudrier, hat sich die Regierung verpflichtet, das bislang befristete Modell um zwei Jahre fortzuführen. Die Regelung könnte damit über ihr gesetzliches Ende am 24. November 2026 hinaus bis Ende 2028 gelten.

Grundlage der Beratungen ist ein Gesetzesvorschlag des sozialistischen Abgeordneten Iñaki Echaniz, der auf mehr Ausgewogenheit in Mietverhältnissen zielt. Die Nationalversammlung nahm die Vorlage bereits am 11. Dezember 2025 an. Im Senat kündigte Wohnungsminister Vincent Jeanbrun den 21. Oktober als Beginn der Beratungen an. Vorgesehen ist keine dauerhafte Verankerung, sondern eine weitere Erprobungsphase.

Die Mietpreisregulierung geht auf Artikel 140 des Wohnungs- und Stadtentwicklungsgesetzes Elan von 2018 zurück. In teilnehmenden Gemeinden mit besonders angespanntem Wohnungsmarkt werden Referenzmieten festgelegt. Bei Neuvermietungen und Vertragsverlängerungen darf die Grundmiete den erhöhten Referenzwert grundsätzlich nicht überschreiten. Zuschläge sind nur für besondere Eigenschaften der Wohnung zulässig und müssen im Mietvertrag begründet werden.

In Paris gilt das Instrument seit Juli 2019 wieder, nachdem eine frühere Regelung gerichtlich aufgehoben worden war. Das Präfekturdekret vom 12. Juni 2026 ist ausdrücklich bis zum 24. November befristet. Auch die staatliche Informationsplattform nennt dieses Datum als Ende des gegenwärtigen Modells für Pariser Mietverträge. Ohne ein neues Gesetz entfiele der besondere Mechanismus zur Begrenzung der Miethöhe.

Für Mieter hat die Regelung konkrete Folgen. Übersteigt die Grundmiete den zulässigen Höchstwert, können sie eine Herabsetzung sowie die Erstattung zu viel gezahlter Beträge verlangen. Verstöße lassen sich zudem der Stadt Paris melden. Privatvermietern drohen Verwaltungsstrafen von bis zu 5.000 Euro, Unternehmen und anderen juristischen Personen bis zu 15.000 Euro.

Politisch umstritten sind vor allem Reichweite und Dauer des Instruments. Ein Änderungsantrag der sozialistischen, ökologischen und republikanischen Senatsfraktion verlangte eine dauerhafte Fortführung. Zur Begründung verwies die Fraktion auf Untersuchungen, wonach die Regulierung den Anstieg der Pariser Mieten zwischen 2019 und 2024 um 5,2 Prozent gedämpft habe. Der Antrag wurde jedoch als sachfremder Zusatz zu einem anderen Gesetzesvorhaben für unzulässig erklärt.

Die angekündigte Verlängerung bleibt hinter dieser Forderung zurück. Nach den bislang vorliegenden Angaben soll sie den beteiligten Gemeinden zwei weitere Jahre geben, ohne zusätzliche Kommunen aufzunehmen. In Paris blieben damit die bestehenden Referenzmieten, Kontrollverfahren und die der Stadt übertragenen Sanktionsbefugnisse bis Ende 2028 erhalten.

Quellen

  • Franceinfo
  • Stadt Paris
  • Service-Public.fr
  • Französischer Senat
  • Le Figaro Immobilier

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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