Politik & Gesellschaft

Rassemblement National plant Referendum über Kopftuchverbot

Nach einem Wahlsieg 2027 will der Rassemblement National über ein Kopftuchverbot im öffentlichen Raum abstimmen lassen. Vorgesehen sind Geldbußen für betroffene Frauen. Verfassungsrechtlich wäre das Vorhaben umstritten.

Paris – 31.08.2026: Der Rassemblement National will nach einem möglichen Sieg bei der französischen Präsidentschaftswahl 2027 ein Verbot des islamischen Kopftuchs im öffentlichen Raum zur Abstimmung stellen. Parteichef Jordan Bardella bestätigte am Montag, die Wähler sollten in einem Referendum über ein umfassendes Gesetz gegen islamistische Ideologie entscheiden. Nach Angaben von Parteivertretern wären Geldbußen für Frauen vorgesehen, die weiterhin ein Kopftuch tragen.

Anlass der Debatte war eine Äußerung des Abgeordneten Jean-Philippe Tanguy vom 30. August. Der Vertreter des Rassemblement National erklärte, bei einem Verstoß gegen das geplante Verbot müsse mit einer Geldstrafe gerechnet werden. Eine konkrete Höhe nannte die Partei nicht. Marine Le Pen vertritt die Forderung nach einem Verbot bereits seit mehreren Wahlkämpfen. Neu ist vor allem der angekündigte Weg über eine Volksabstimmung.

Vom geltenden Recht wäre dieses Projekt deutlich entfernt. Seit April 2011 ist es in Frankreich untersagt, das Gesicht im öffentlichen Raum vollständig zu verhüllen. Das zugrunde liegende Gesetz vom 11. Oktober 2010 erfasst etwa Vollverschleierungen, nicht jedoch ein Kopftuch, das das Gesicht sichtbar lässt. Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeit; zusätzlich kann die Teilnahme an einem staatsbürgerlichen Kurs angeordnet werden. Ein allgemeines Verbot religiöser Kopfbedeckungen auf Straßen und Plätzen besteht bislang nicht.

Der Rassemblement National ordnet die Forderung seinem Kampf gegen Islamismus zu. Frühere Programmtexte der Partei sehen vor, die öffentliche Verbreitung einer als islamistisch definierten Ideologie zu untersagen. Die angekündigte Sanktion träfe jedoch unmittelbar die Trägerinnen eines Kleidungsstücks. La France insoumise bezeichnete das Vorhaben als diskriminierende Maßnahme gegen muslimische Frauen. Darüber hinaus berührt es die Religionsfreiheit und das Recht auf persönliche Lebensgestaltung.

Auch das geplante Verfahren wäre rechtlich umstritten. Artikel 11 der französischen Verfassung erlaubt Referenden über die Organisation staatlicher Gewalten, Reformen der Wirtschafts-, Sozial- und Umweltpolitik sowie bestimmte internationale Verträge. Der Präsident kann eine solche Abstimmung auf Vorschlag der Regierung oder beider Parlamentskammern ansetzen. Ob ein Gesetz über religiöse Zeichen im öffentlichen Raum von diesen Bestimmungen gedeckt wäre, dürfte Gegenstand einer grundsätzlichen juristischen Auseinandersetzung werden.

Die Partei setzt dabei offenbar auf die besondere Stellung eines unmittelbar vom Volk beschlossenen Gesetzes. Nach der bisherigen Rechtsprechung prüft der Verfassungsrat Referendumsgesetze nicht in gleicher Weise wie parlamentarisch verabschiedete Gesetze. Unberührt blieben jedoch die Voraussetzungen für die Einleitung der Abstimmung und Frankreichs Verpflichtungen aus der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Die Ankündigung erfolgt weniger als ein Jahr vor der Präsidentschaftswahl 2027. Der Rassemblement National macht damit aus einer langjährigen Forderung ein konkretes Wahlversprechen. Das französische Recht sanktioniert derzeit lediglich die Verhüllung des Gesichts; ein allgemeines Kopftuchverbot im öffentlichen Raum wäre eine erheblich weiter reichende Regelung.

Quellen

  • Franceinfo
  • Rassemblement National
  • Assemblée nationale
  • Légifrance
  • La France insoumise

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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