Paris – 23.10.2026: Vor dem für Samstag, den 24. Oktober, angekündigten Mobilisierungstag haben mehrere französische Präfekturen Demonstrationen verboten oder räumlich stark eingeschränkt. Präsident Emmanuel Macron erklärte nach einer Sitzung des Sicherheitsrats, grundsätzlich sollten in den kommenden Tagen keine Kundgebungen stattfinden. Anmeldungen von Gewerkschaften würden jedoch nach den geltenden Regeln geprüft; bei Bedarf seien andere Routen vorzusehen.
Das Innenministerium begründet die verschärfte Linie mit den Ausschreitungen vom 17. Oktober. Nach dessen Angaben griffen mobile Gruppen in mehreren Städten staatliche Einrichtungen an, plünderten Geschäfte und attackierten Sicherheitskräfte. Innenminister Laurent Nuñez wies die Präfekten an, angemeldete Kundgebungen und öffentliche Aufrufe besonders sorgfältig auf Gefahren für die öffentliche Ordnung zu prüfen.
Für den 24. Oktober gelten in mehreren Großstädten weitreichende Verbote. Marseille untersagte sämtliche Demonstrationen; auch Lyon, Nizza und Montpellier verhängten strenge Beschränkungen. In Paris genehmigte die Polizeipräfektur dagegen einen Zug von der Place de la Bastille zur Place de la Nation. Die abweichenden Entscheidungen ergeben sich aus der Zuständigkeit der Präfekten und örtlichen Polizeibehörden, die jeweils die konkrete Lage bewerten müssen.
Die Demonstrationsfreiheit zählt in Frankreich zu den grundlegenden Freiheiten, gilt aber nicht schrankenlos. Artikel L211-4 des Gesetzbuchs für innere Sicherheit erlaubt ein Verbot, wenn eine geplante Versammlung geeignet ist, die öffentliche Ordnung zu stören. Eine solche Verfügung muss den Organisatoren unverzüglich mitgeteilt werden. Sie folgt rechtlich nicht automatisch aus einer politischen Weisung der Regierung.
Der Staatsrat hat die Grenzen behördlicher Eingriffe in seiner Rechtsprechung wiederholt präzisiert. Der zuständige Präfekt muss für jede Versammlung die tatsächlichen Risiken, ihren Zweck, die örtlichen Umstände und die verfügbaren Sicherheitskräfte abwägen. Ein Verbot ist nur zulässig, wenn es geeignet, erforderlich und verhältnismäßig ist. Die Verwaltungsgerichte können diese Entscheidungen im Eilverfahren prüfen und Verfügungen aussetzen. Damit steht auch die Frage im Raum, ob mildere Mittel wie eine veränderte Route, zeitliche Auflagen oder zusätzliche Kontrollen ausreichen.
Der Staatsrechtler Serge Slama kritisiert, der Präsident könne nicht bestimmen, welche politischen Gegner als legitim gälten. Auch die Menschenrechtsliga Ligue des droits de l'homme sieht in einer pauschalen Unterscheidung zwischen gewerkschaftlich organisierten und anderen Versammlungen einen möglichen Verstoß gegen die Gleichbehandlung. Ihre Kritik richtet sich gegen eine politische Vorauswahl, die der konkreten Gefahrenprüfung vorgelagert wäre.
Die Regierung hält dem entgegen, die Verbote zielten nicht auf politische Meinungen, sondern auf die Verhinderung neuer Gewalt. Das Innenministerium verlangt für Samstag zusätzliche Kontrollen an Bahnhöfen und wichtigen Verkehrsachsen, um gefährliche Gegenstände sicherzustellen und gewaltbereite Personen zu identifizieren. Ob die einzelnen Verbote vor Gericht Bestand haben, hängt von ihrer jeweiligen Begründung und ihrem örtlichen Zuschnitt ab.
Quellen
- Französisches Innenministerium
- Staatsrat Frankreich
- LCP – Assemblée nationale
- Le Monde
- Le Parisien
- Legifrance
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).