Politik & Gesellschaft

Mélenchons Schuldenplan stößt an die Grenzen des EU-Rechts

Jean-Luc Mélenchon will den von Zentralbanken gehaltenen Teil der französischen Staatsschuld einfrieren oder streichen. Der Vorschlag verspricht fiskalischen Spielraum, kollidiert jedoch mit dem Verbot monetärer Staatsfinanzierung und birgt Risiken für Frankreichs Kreditwürdigkeit.

Paris – 27.08.2026: Jean-Luc Mélenchon hat die Debatte über einen teilweisen Erlass der französischen Staatsschuld neu entfacht. Der Gründer von La France insoumise will jene Staatsanleihen einfrieren oder streichen lassen, die infolge der Ankaufprogramme bei der Banque de France und im Eurosystem liegen. Nach seiner Darstellung ließen sich dadurch Mittel für öffentliche Investitionen freisetzen, ohne private Gläubiger zu belasten.

Es geht um beträchtliche Summen. Frankreichs Maastricht-Schulden beliefen sich Ende März 2026 nach Angaben des Statistikamts Insee auf 3.536,1 Milliarden Euro oder 117,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. In der Monatsbilanz der Banque de France standen Ende Juni Wertpapiere französischer öffentlicher Verwaltungen im Umfang von 540,8 Milliarden Euro. Die Bestände stammen vor allem aus geldpolitischen Programmen der Europäischen Zentralbank während der Staatsschuldenkrise und der Pandemie.

Mélenchon argumentiert, der französische Staat schulde das Geld in diesem Fall letztlich einer öffentlichen Institution innerhalb des Eurosystems. Eine Abschreibung wäre aus seiner Sicht daher vorwiegend ein bilanzieller Vorgang. Diese Rechnung greift allerdings zu kurz: Die Zentralbank hat die Anleihen mit geschaffenem Zentralbankgeld erworben, die Forderungen gehören zu ihrem Vermögen. Ein Verzicht würde ihre Bilanz verändern und könnte Verluste sowie Risiken innerhalb des Währungsraums neu verteilen.

Die größte Hürde ist rechtlicher Natur. Artikel 123 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union untersagt der Europäischen Zentralbank und den nationalen Zentralbanken die unmittelbare Finanzierung staatlicher Haushalte. Ankäufe am Sekundärmarkt sind als geldpolitisches Instrument zulässig. Eine gezielte, dauerhafte Streichung der erworbenen Staatsanleihen würde nach Einschätzung von Zentralbankvertretern und Fachleuten dagegen als monetäre Staatsfinanzierung gelten.

Auch institutionell könnte Paris den Schritt nicht allein vollziehen. Die Regierung kann der unabhängigen Banque de France keine Weisung erteilen, auf ihre Forderungen zu verzichten. Als Teil des Eurosystems ist sie an dessen Regeln und die Beschlüsse des EZB-Rats gebunden. Für eine Änderung der europäischen Verträge wäre die Zustimmung sämtlicher EU-Mitgliedstaaten nötig.

Umstritten ist zudem der wirtschaftliche Nutzen. Eine niedrigere nominelle Schuldenlast beseitigte den jährlichen Finanzierungsbedarf nicht, solange Frankreich Defizite schreibt und neue Anleihen ausgeben muss. Zweifel an der Verlässlichkeit des Staates könnten vielmehr die Renditen erhöhen. Nach Warnungen der Banque de France wirken sich schlechtere Finanzierungskonditionen des Staates auch auf Banken, Unternehmen und private Haushalte aus.

Politische Brisanz erhält der Vorstoß durch die Vorbereitung des Haushalts für 2027 und den anlaufenden Präsidentschaftswahlkampf. Mélenchons Gegner weisen das Konzept als rechtswidrig und riskant zurück. Der Vorschlag berührt damit einen grundlegenden Konflikt: Frankreichs hohe Schulden begrenzen den finanzpolitischen Spielraum, während die Regeln der Währungsunion eine dauerhafte Finanzierung staatlicher Defizite durch Zentralbankgeld verhindern sollen.

Quellen

  • Franceinfo
  • Insee
  • Banque de France
  • EUR-Lex
  • Public Sénat
  • TF1 Info

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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