Kultur

Großbritannien stoppt vorerst die Ausfuhr eines Rembrandt-Porträts

Ein Porträt von Rembrandt soll vorerst im Vereinigten Königreich bleiben. Bis zum 26. Dezember 2026 können britische Museen und andere geeignete Käufer ihr Interesse an dem rund 83 Millionen Euro teuren Gemälde anmelden.

London – 28.08.2026: Die britische Regierung hat die Entscheidung über eine Ausfuhrgenehmigung für Rembrandts "Porträt der Catrina Hooghsaet" vorläufig ausgesetzt. Das 1657 entstandene Gemälde soll damit zunächst im Vereinigten Königreich bleiben. Der Schritt gibt britischen Museen, Galerien und anderen geeigneten Käufern Zeit, die für einen Erwerb erforderlichen Mittel zu beschaffen.

Das britische Kulturministerium beziffert den empfohlenen Kaufpreis auf 71.696.324,90 Pfund zuzüglich Mehrwertsteuer. Das entspricht rund 83 Millionen Euro. Nach Angaben der Regierung ist es das bislang wertvollste Objekt, das im britischen Verfahren zum Schutz national bedeutsamer Kulturgüter behandelt wird.

Die erste Frist läuft bis einschließlich 26. Dezember 2026. Geht bis dahin ein qualifiziertes Kaufinteresse ein, erhalten die Eigentümer anschließend 15 Werktage, um ein Angebot zu prüfen. Kommt eine Optionsvereinbarung zustande, kann eine weitere Aufschubphase von neun Monaten beginnen. Die Maßnahme ist somit kein endgültiges Ausfuhrverbot, sondern vertagt die Entscheidung über die beantragte Genehmigung.

Das Ölgemälde zeigt Catrina Hooghsaet, eine wohlhabende Angehörige der mennonitischen Gemeinschaft in Amsterdam. Rembrandt van Rijn porträtierte sie im Alter von 50 Jahren. Das Bild misst 126 mal 98,5 Zentimeter und trägt sowohl die Jahreszahl 1657 als auch die Signatur des niederländischen Malers. Die britische Regierung rechnet es seinem späten Werk zu.

Der veröffentlichten Herkunftsgeschichte zufolge befand sich das Porträt spätestens seit der Mitte des 18. Jahrhunderts in Großbritannien. Es gehörte lange privaten Sammlungen und war 2015 bereits Gegenstand eines ähnlichen Ausfuhrverfahrens. Auch damals wurde die Genehmigung zunächst aufgeschoben; die geplante Ausfuhr wurde später jedoch nicht weiterverfolgt. Im Jahr 2025 wechselte das Werk bei einem Privatverkauf erneut den Besitzer.

Der zuständige Prüfungsausschuss empfahl den jetzigen Aufschub auf Grundlage der drei sogenannten Waverley-Kriterien. Das Gremium verwies auf die enge Verbindung des Bildes zur britischen Sammlungsgeschichte, seine außergewöhnliche künstlerische Qualität und seine Bedeutung für die Forschung zu Rembrandts Werk und zur Porträtmalerei. Den Ausschuss leitet der Jurist Andrew Hochhauser.

Kulturministerin Ruth Mackenzie erklärte, das Gemälde sei seit Jahrhunderten Teil des kulturellen Lebens im Vereinigten Königreich. Mit dem Aufschub will die Regierung einen Ankauf im Land ermöglichen und das Werk nach Möglichkeit öffentlich zugänglich machen. Interessierte Einrichtungen und Käufer können sich bis zum Fristende an das Sekretariat des Ausschusses beim Arts Council wenden.

Quellen

  • Britisches Department for Digital, Culture, Media and Sport
  • Reviewing Committee on the Export of Works of Art and Objects of Cultural Interest
  • Franceinfo

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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