Politik & Gesellschaft

Gesetz gegen sexuelle Gewalt soll Arbeitgeber stärker verpflichten

Nach dem einstimmigen Votum der Nationalversammlung soll ein Gesetzentwurf Prävention, Meldungen und Opferschutz am Arbeitsplatz ausbauen. Der Senat befasst sich voraussichtlich Anfang 2027 damit.

Paris – 25.10.2026: Frankreichs Nationalversammlung hat am 13. Oktober einen umfassenden Gesetzentwurf gegen sexuelle und sexistische Gewalt einstimmig in erster Lesung verabschiedet. Ein Teil des Vorhabens betrifft Unternehmen und den öffentlichen Dienst. Geltendes Recht ist der Text noch nicht: Der Senat soll ihn voraussichtlich Anfang 2027 beraten. Zudem hat die Regierung ein beschleunigtes Gesetzgebungsverfahren beantragt.

Für Arbeitgeber könnte das Vorhaben weitreichende Folgen haben. Zunächst soll die Prävention verbindlicher Bestandteil des sozialen Dialogs werden. Tarifparteien und Unternehmen müssten sexuelle Übergriffe, sexuelle Belästigung und sexistische Handlungen ausdrücklich in Verhandlungen über Gleichstellung und Arbeitsbedingungen behandeln. Erfasst würden Vorfälle am Arbeitsplatz sowie Gewalt außerhalb des Betriebs, sofern sie Folgen für das Arbeitsverhältnis hat. Damit nähme der Entwurf auch Situationen in den Blick, in denen Betroffene wegen erlittener Gewalt Unterstützung oder besondere Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz benötigen.

Zudem würde die Gefahr sexueller und sexistischer Übergriffe als eigenständiges Berufsrisiko anerkannt. Arbeitgeber müssten sie in das vorgeschriebene Dokument zur Bewertung beruflicher Risiken aufnehmen, systematisch erfassen und geeignete Präventionsmaßnahmen festlegen. Die Arbeitsaufsicht soll erweiterte Möglichkeiten erhalten, Versäumnisse bei dieser Risikobewertung zu ahnden. Die bereits bestehende allgemeine Schutzpflicht würde dadurch für diesen Bereich genauer gefasst und leichter kontrollierbar.

Der Entwurf sieht außerdem neue Informations- und Schulungspflichten vor. In Betrieben mit mindestens 50 Beschäftigten müssten Führungskräfte eigens zum Umgang mit sexueller und sexistischer Gewalt im Arbeitsumfeld geschult werden. Der Schwellenwert liegt deutlich unter der zuvor vorgesehenen Grenze von 250 Beschäftigten. Auch Arbeitsmedizin, Beschäftigtenvertretungen und betriebliche Ansprechpersonen sollen stärker in Prävention, Beratung und Unterstützung einbezogen werden.

Ausgebaut würde ferner die Rolle der Ansprechpersonen gegen sexuelle Belästigung und sexistische Handlungen. Solche Beauftragten soll es künftig auch in Unternehmen mit 50 bis 250 Beschäftigten sowie im öffentlichen Dienst geben; eine besondere Ausbildung wäre vorgeschrieben. Für eingehende Hinweise formuliert der Text Mindeststandards: Meldungen müssten dokumentiert, Betroffene über ihre Rechte und Rechtsmittel informiert werden. Bei Bedarf wären Schutzmaßnahmen und vertrauliche interne Untersuchungen einzuleiten.

Der Schutz soll sich auch auf Zeugen und Menschen erstrecken, die Vorfälle in gutem Glauben melden. Vorgesehen ist überdies ein Sonderurlaub für Arbeitnehmer, Beamte und Soldaten, damit sie nach sexueller oder sexistischer Gewalt notwendige medizinische, rechtliche oder administrative Schritte erledigen können. Welche dieser Bestimmungen bestehen bleiben, entscheidet das weitere parlamentarische Verfahren. Bis zur Zustimmung des Senats und zum endgültigen Beschluss beider Kammern entstehen Arbeitgebern aus dem Entwurf keine neuen gesetzlichen Pflichten.

Quellen

  • Franceinfo
  • Nationalversammlung: Gesetzgebungsdossier
  • Nationalversammlung: Annahme in erster Lesung am 13. Oktober 2026
  • Senat: Gesetzgebungsdossier

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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