Paris – 25.08.2026: Frankreich untersagt vom 1. September 2026 an die private Nutzung von Mobiltelefonen und anderen vernetzten Geräten an allen Lyzeen während des gesamten Schultags. Präsident Emmanuel Macron hat die entsprechende gesetzliche Regelung verkündet, nachdem der Verfassungsrat andere Teile des Gesetzes beanstandet hatte. Das Verbot gilt für allgemeinbildende, technische und berufliche Lyzeen und tritt mit Beginn des Schuljahres 2026/27 in Kraft.
Die Vorschrift gehört zu einem Gesetz, das Minderjährige vor den Risiken sozialer Netzwerke schützen soll. Das ebenfalls vorgesehene Zugangsverbot zu sozialen Netzwerken für Jugendliche unter 15 Jahren hatte der Verfassungsrat Mitte August teilweise verworfen. Der Élysée-Palast ließ die verfassungsrechtlich nicht beanstandeten Bestimmungen dennoch verkünden. Das Handyverbot an den Lyzeen erhält damit eine eigenständige gesetzliche Grundlage.
Bislang konnten die einzelnen Lyzeen die Nutzung vernetzter Geräte über ihre Hausordnung räumlich oder zeitlich beschränken. Für Grundschulen und Collèges gilt bereits seit 2018 ein strengeres Verbot. Die neue Regelung macht aus der Entscheidung der jeweiligen Einrichtung nun einen landesweiten Grundsatz. Damit endet eine Praxis, die je nach Schule unterschiedlich streng gehandhabt wurde.
Für die Umsetzung bleiben jedoch die Einrichtungen verantwortlich. Ihre Verwaltungsräte müssen die Hausordnungen anpassen und bestimmen, wo die Geräte während des Schultags verbleiben. Das Bildungsministerium nennt Schließfächer, Sammelboxen und persönliche Aufbewahrungstaschen als mögliche Lösungen. Auch das Verfahren bei Verstößen, einschließlich einer zeitweiligen Einziehung und der anschließenden Rückgabe, muss vor Ort geregelt werden. Gerade diese organisatorischen Fragen bereiten Schulleitungen nach Angaben von Franceinfo kurz vor Schuljahresbeginn Sorge.
Ausnahmen sind vorgesehen, wenn ein Gerät ausdrücklich für den Unterricht benötigt wird oder ein medizinischer beziehungsweise behinderungsbedingter Bedarf besteht. Besondere organisatorische Erfordernisse können ebenfalls berücksichtigt werden. Das betrifft etwa volljährige Studierende in postsekundären Bildungsgängen, die an einem Lycée unterrichtet werden, darunter Vorbereitungsklassen für die Grandes Écoles.
Das Ministerium begründet die Ausweitung mit Konzentrationsproblemen, Störungen des Unterrichts, Cybermobbing und langen Bildschirmzeiten. Laut einer 2025 veröffentlichten Ipsos-Studie für das Centre national du livre verbringen 15- bis 19-Jährige täglich durchschnittlich fünf Stunden und 19 Minuten vor Bildschirmen. Das Verbot ist Teil der staatlichen Strategie für einen stärker kontrollierten Umgang mit digitalen Geräten in Schulen.
Ein Eilantrag gegen die ministerielle Vorgabe vom 2. Juli 2026 blieb vor dem Conseil d'État erfolglos. Das Gericht sah die Voraussetzungen für eine Aussetzung nicht als erfüllt an. Die Lyzeen müssen das Verbot daher vom ersten Schultag an anwenden.
Quellen
- Franceinfo
- Ministerium für nationale Bildung – Eduscol
- Service-Public.fr
- Conseil d'État
- Élysée-Palast
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).