Gesundheit

Frankreich plant höheren Eigenanteil bei Gesundheitskosten

Die französische Regierung will die jährlichen Obergrenzen für medizinische Selbstbeteiligungen von zusammen 100 auf 140 Euro anheben. Die Regelung soll am 1. Oktober 2026 in Kraft treten, muss zuvor jedoch das Konsultationsverfahren durchlaufen.

Paris – 25.08.2026: Die französische Regierung will den jährlichen Höchstbetrag für medizinische Selbstbeteiligungen von zusammen 100 auf 140 Euro erhöhen. Ein am 24. August der Krankenversicherung zur Stellungnahme vorgelegter Dekretentwurf sieht vor, die beiden geltenden Obergrenzen von jeweils 50 auf jeweils 70 Euro anzuheben. Nach dem derzeitigen Zeitplan soll die Neuregelung am 1. Oktober 2026 in Kraft treten.

Betroffen sind zwei getrennt berechnete Kostenarten. Die sogenannte Pauschalbeteiligung fällt bei Arztbesuchen, medizinischen Untersuchungen und Laboranalysen an. Die medizinische Selbstbeteiligung wird unter anderem bei erstattungsfähigen Medikamenten, paramedizinischen Leistungen und Krankentransporten abgezogen. Gegenwärtig werden zwei Euro je ärztlicher Konsultation, ein Euro je Medikamentenpackung oder paramedizinischer Leistung sowie vier Euro je Krankentransport berechnet.

An diesen Einzelbeträgen soll sich durch das Dekret nichts ändern. Steigen würde allein die Summe, die Versicherte innerhalb eines Kalenderjahres höchstens selbst tragen müssen. Wer beide bisherigen Obergrenzen ausschöpft, könnte künftig mit bis zu 40 Euro zusätzlich belastet werden. Für Menschen, die nur selten medizinische Leistungen beanspruchen, bliebe die Änderung dagegen häufig folgenlos, weil ihre Abzüge schon heute unter den Höchstbeträgen liegen.

Die Belastung verteilt sich damit ungleich. Besonders spürbar kann sie für chronisch kranke oder ältere Versicherte werden, sofern sie regelmäßig Medikamente, Behandlungen oder Krankentransporte benötigen und nicht von den Beteiligungen befreit sind. Die Obergrenzen gelten jeweils für die beiden Kostenarten; eine pauschale Belastung von 140 Euro entsteht also nicht automatisch für jeden Versicherten.

Das Gesundheitsministerium verweist zur Begründung auf die Preisentwicklung seit der Einführung der Obergrenzen. Zunächst hatte die Regierung erwogen, den gesamten Höchstbetrag auf 200 Euro zu verdoppeln. Nach Einwänden von Sozialversicherungsträgern, Gesundheitsberufen und Patientenvertretungen wurde dieser Plan zurückgenommen. Der neue Entwurf sieht stattdessen eine Erhöhung um 40 Prozent vor.

Die Maßnahme gehört zur Suche nach Einsparungen vor den Haushaltsberatungen im Herbst. Für die gesetzliche Krankenversicherung wird 2026 ein Defizit von 13,8 Milliarden Euro erwartet; für 2027 sind 15 Milliarden Euro veranschlagt. Die Regierung will den Ausgabenanstieg begrenzen, ohne die bereits seit 2024 geltenden Abzüge pro Leistung erneut zu erhöhen.

Der Entwurf befindet sich nun im Konsultationsverfahren bei den zuständigen Gremien der Krankenversicherung. Ihre Stellungnahmen sind nicht bindend, können aber Änderungen am Vorhaben anstoßen. Rechtswirksam würde die Anhebung erst mit der Veröffentlichung des Dekrets. Bis dahin bleiben die beiden jährlichen Obergrenzen von jeweils 50 Euro bestehen.

Quellen

  • Franceinfo
  • Agence France-Presse via Boursorama
  • Assurance Maladie
  • Service-Public.fr

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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