Paris – 01.09.2026: In Frankreich gelten seit diesem Dienstag neue Vorgaben für ärztlich ausgestellte Krankschreibungen. Eine erste Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung soll grundsätzlich höchstens 31 Tage umfassen, für jede Verlängerung liegt die Grenze bei 62 Tagen. Erfasst werden Bescheinigungen und Verlängerungen, die seit dem 1. September 2026 ausgestellt werden. Für Mayotte gilt die Regelung laut Verordnung nicht.
Eine längere Erkrankung endet dadurch jedoch weder rechtlich noch medizinisch nach Ablauf dieser Fristen. Die Grenzen beziehen sich auf die Dauer einer einzelnen Bescheinigung, nicht auf die gesamte Arbeitsunfähigkeit. Ärztinnen und Ärzte dürfen weiterhin längere Zeiträume festlegen, sofern der Gesundheitszustand des Patienten dies rechtfertigt. Die Abweichung muss medizinisch begründet werden. Damit bleibt die individuelle Beurteilung ausschlaggebend, während die neuen Werte einen Regelfall für die Ausstellung definieren.
Für Beschäftigte bedeutet die Reform vor allem, dass länger dauernde Ausfälle häufiger eine erneute ärztliche Prüfung erforderlich machen können. Arbeitgeber und Krankenversicherung erhalten dadurch in kürzeren Abständen aktuelle Bescheinigungen. An den grundsätzlichen Voraussetzungen für eine Krankschreibung ändert sich nichts: Maßgeblich bleibt, ob eine Person aus gesundheitlichen Gründen ihre Arbeit nicht ausüben kann. Die Vorschriften regeln mithin das Verfahren, nicht die zulässige Gesamtdauer einer Krankheit.
Sophie Binet, Generalsekretärin des Gewerkschaftsbundes Confédération générale du travail, kritisierte die Begrenzung am Dienstag bei France 2. Sie wandte sich dagegen, erkrankte Beschäftigte vorwiegend als Ausgabenproblem zu behandeln. Nach ihrer Darstellung weist etwa die Hälfte der Beschäftigten Anzeichen psychischer Belastung am Arbeitsplatz auf. Binet berief sich dabei auf eine frühere Erhebung, die auch von ihrer Gewerkschaft angeführt wird. Aus ihrer Sicht müssen deshalb Arbeitsbedingungen und Ursachen psychischer Erkrankungen stärker berücksichtigt werden.
Die Regierung begründet die Vorgaben mit steigenden Ausgaben für Krankengeld und dem Ziel, längere Arbeitsunfähigkeiten medizinisch enger begleiten zu lassen. Daneben wurden stärkere Kontrollen von Versicherten und ausstellenden medizinischen Fachkräften sowie ein besserer Schutz der Bescheinigungsverfahren vor Betrug angekündigt. Festgeschrieben wurde die Neuregelung durch ein Dekret vom 12. Juni 2026.
Der Konflikt reicht damit über die technische Frage hinaus, wie viele Tage auf einer einzelnen Bescheinigung stehen dürfen. Die Regierung setzt auf häufigere Überprüfungen, Kontrolle und geringere Ausgaben. Die Gewerkschaft hält dagegen, dass Fehlzeiten auch eine Folge belastender Arbeitsbedingungen seien. Seit dem 1. September gelten nun 31 Tage für eine erste Bescheinigung und 62 Tage für eine einzelne Verlängerung als Richtwerte; medizinisch begründete Ausnahmen bleiben zulässig.
Quellen
- Franceinfo
- Service Public
- Légifrance
- Ministerium für Arbeit und Solidarität
- Confédération générale du travail
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).