Wirtschaft

Firmenpleite stoppt Bauarbeiten und setzt Eigentümer unter Druck

Geht ein Bauunternehmen während eines Hausbaus oder einer Sanierung pleite, drohen Baustopp und hohe Mehrkosten. Welche Rechte Eigentümer haben, hängt in Frankreich vor allem vom Vertrag und den vereinbarten Garantien ab.

Frankreich – 31.08.2026: Ein am Sonntag ausgestrahlter Bericht von France 2 beleuchtet ein erhebliches Risiko für private Bauherren: Wird ein beauftragtes Unternehmen während eines Neubaus oder einer Sanierung liquidiert, können die Arbeiten abrupt enden. Bereits gezahlte Abschläge sind dann oft nur schwer zurückzuerlangen. Für Familien kann ein solcher Baustopp die Finanzierung, den geplanten Einzug und die laufenden Wohnkosten zugleich belasten.

Bei einer gerichtlichen Liquidation ist ein Unternehmen zahlungsunfähig, während eine Sanierung nicht mehr möglich erscheint. Sein Vermögen wird verwertet, um offene Forderungen zumindest teilweise zu bedienen. Betroffene Kunden müssen ihre Ansprüche fristgerecht beim gerichtlich bestellten Insolvenzverwalter anmelden. Ob und in welcher Höhe sie Geld zurückerhalten, hängt jedoch von der verfügbaren Insolvenzmasse und dem Rang ihrer Forderungen ab.

Welche Absicherung greift, bestimmt wesentlich die Vertragsform. Beim französischen Vertrag über den Bau eines Einfamilienhauses, dem sogenannten CCMI, ist eine Fertigstellungsgarantie zum vereinbarten Preis und Termin vorgeschrieben. Wird die Baustelle tatsächlich aufgegeben, kann sie ermöglichen, dass ein anderes Unternehmen die Arbeiten fortsetzt. Bei gewöhnlichen Handwerker- oder Sanierungsverträgen besteht eine solche automatische Absicherung dagegen nicht zwangsläufig.

Die französische Wohnungsberatungsstelle ANIL empfiehlt, einen Baustopp zunächst durch einen Gerichtsvollzieher dokumentieren zu lassen. Danach sollten Eigentümer den Vertrag, Rechnungen, Zahlungsbelege, Mahnungen und Versicherungsunterlagen sichern. Eine formelle Aufforderung an das Unternehmen bleibt wichtig, sofern dieses noch erreichbar ist. Bei Streit über die Fortführung der Arbeiten kann ein Eilverfahren vor dem zuständigen Gericht beantragt werden.

Ist ein Einfamilienhaus durch eine Fertigstellungsgarantie gedeckt, müssen die Eigentümer außerdem den Garantieträger informieren. Dieser kann das Unternehmen zur Vertragserfüllung auffordern und bei dessen Ausfall die Restarbeiten organisieren lassen. Voraussetzung ist allerdings, dass der Vertrag tatsächlich unter die entsprechende Regelung fällt. Deshalb müssen Bauvereinbarung und Anhänge genau geprüft werden.

Noch nicht erbrachte Leistungen sollten nicht vorschnell bezahlt werden. ANIL rät bei einer unbegründeten Unterbrechung, Zahlungen bis zur tatsächlichen Wiederaufnahme auszusetzen. Unvollständige Arbeiten können zudem einer Abnahme entgegenstehen. Zusätzliche Kosten lassen sich dadurch allerdings nicht sicher vermeiden: Muss ein neuer Betrieb einspringen, können dessen Preise deutlich über der ursprünglichen Kalkulation liegen.

Vor der Unterschrift sollten Bauherren deshalb Zahlungspläne, Versicherungsnachweise, Garantien und die rechtliche Situation des Unternehmens prüfen. Die zehnjährige französische Bauhaftung schützt vor allem vor schweren Mängeln, die nach der Abnahme auftreten und die Stabilität oder Nutzbarkeit des Gebäudes beeinträchtigen. Einen laufenden Baustopp wegen Insolvenz deckt sie nicht generell ab. In diesem Fall entscheiden der konkrete Vertrag, die vereinbarten Garantien und die rechtzeitige Anmeldung der Forderungen über den weiteren Weg.

Quellen

  • Franceinfo / France 2, Bericht zu unvollendeten Baustellen
  • ANIL, Hinweise bei Baustopp und Insolvenz eines Bauunternehmens
  • Service-Public.fr, gerichtliche Liquidation eines Unternehmens

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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